Samstag, 23. Februar 2013

Heute vor zwei Jahren

It`s Mary 

http://www.panoramio.com/map/?group=138701#lt=37.440464&ln=61.745799&z=7&k=1&a=1&tab=1&pl=all

Heute schreibt das Auswärtige Amt zu China:

Aufgrund des Tibetischen Neujahrsfestes werden voraussichtlich bis Anfang März 2013 keine Einreisegenehmigungen für die autonome Region Tibet erteilt.
Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten mit deutschen EC-Karten ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Reisende nach China sollten daher in jedem Fall andere Zahlungsmittel (Kreditkarte, Bargeld etc.) vorbehalten.


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land, Kriminalität 
Die Sicherheitslage in der VR China kann generell als gut eingestuft werden. Dennoch sollten
sich Reisende stets mit der gebotenen Aufmerksamkeit bewegen.
Ausländer über 16 Jahren müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischem Visum ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt.
Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen.
Es kommt immer wieder vor, dass Touristen von meist jüngeren Chinesen/Chinesinnen, die in der Regel sehr gut Englisch sprechen, auf der Straße ein Besuch der Sehenswürdigkeiten angeboten wird. Am Ende des Rundgangs steht häufig ein Besuch eines Teehauses. Der Gast erhält am Ende eine überhöhte Rechnung, die er mangels Bargeld – manchmal unter Androhung von Gewalt - per Kreditkarte zahlen muss. Nicht selten weist die Kreditkartenabrechnung dann einen nochmals erhöhten Betrag aus. Opfern eines solchen „Teehaus-Betrugs“ wird empfohlen, sich am selben oder nächsten Tag an die nächste Polizeistation zu wenden. Mit Unterstützung der Polizei kann in den meisten Fällen eine (Teil-)Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrages erreicht werden. Eine nachträgliche Geltendmachung ist schwierig und in der Regel erfolglos.

Bei Online-Geschäften im Internet mit chinesischen Geschäftspartnern ist besondere Vorsicht geboten, da es hier in letzter Zeit zu betrügerischen Vorfällen gekommen ist.
In Bars und Nachtclubs in Peking kommt es zunehmend zu Zwischenfällen mit Beteiligung von Ausländern. In einigen Fällen wurden ausländischen Besuchern Betäubungsmittel in ihr Getränk gemischt und sie anschließend beraubt, in anderen waren Ausländer in (z.T. provozierte) Auseinandersetzungen mit Verletzungsfolgen involviert.
Meldepflicht
Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.

Allgemeine Reiseinformationen

Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung.
Tibet
Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren (s. aktuelle Hinweise). Grundsätzlich gilt für Reisen nach Tibet:
  • Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung, um die Autonome Region Tibet besuchen zu können. Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Donglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: +86 10-6498-0373, zu beantragen.
  • Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebüro gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch.
  • Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.
  • Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Website der Auslandsvertretungen in China unter http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/01-service/inchina/0-ubs.html entnehmen.
Flugreisen im Land
Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.
Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.
Straßenverkehr
Der Straßenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten lag offiziellen Angaben nach im Jahr 2011 bei 75,572 (Quelle: Ministry of Public Security), inoffizielle Quellen gehen jedoch jährlich von mehr als 100.000 Verkehrstoten landesweit aus. Gründe dafür sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer.  In der VR China gilt die 0-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar.
Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern.
Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Für Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis hält die Deutsche Botschaft auf ihrer Webseite ein Merkblatt bereit, siehe www.china.diplo.de

Heute schreibt das Auswärtige Amt zur Türkei:

Es wird weiterhin empfohlen, sich nicht in der Nähe der türkisch-syrischen Grenze und in grenznahen Ortschaften aufzuhalten und insbesondere türkisch-syrische Grenzanlagen zu meiden (siehe auch bisherige weitergehende Hinweise unter Reisen über Land.)  
Am 11. Februar explodierte eine Autobombe im Niemandsland am türkisch-syrischen Grenzübergang Cilvegözü bei Reyhanli (Provinz Hatay). Dabei wurden mehr als 10 Menschen getötet und mehr als 30 verletzt.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen militanter Gruppierungen in der Vergangenheit auch gegen nicht-militärische Ziele muss in allen Teilen der Türkei weiterhin grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.  
Am 01. Februar 2013 war die US-Botschaft in Ankara Ziel eines Bombenanschlags, der durch einen Selbstmordattentäter verübt wurde. Zwei Personen wurden getötet, mehrere verletzt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, belebte Plätze im innerstädtischen Bereich, Verkehrsmittel des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs sowie Regierungs- und Militäreinrichtungen zu meiden bzw. die Anwesenheiten an solchen Orten auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken. 
Seit Sommer 2011 kommt es wieder verstärkt zu Anschlägen gegen türkische Sicherheitskräfte sowie Militär- und Polizeieinrichtungen durch die als Terrororganisation gelistete PKK, vor allem im Südosten des Landes. In einer Erklärung der PKK-nahen Organisation „Freiheitsfalken Kurdistan“ (TAK) vom 22.08.2011 heißt es, dass auch auf Zivilisten und Touristen keine Rücksicht genommen werde.
Vor diesem Hintergrund wird insbesondere bei Reisen in den Südosten des Landes zu größter Vorsicht geraten. Von Überlandfahrten sollte dort nach Möglichkeit abgesehen werden. In der Region kommt es weiterhin zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften.


Reisen über Land
In Bereichen nahe der syrischen Grenze ist mit verstärktem Militär- und Jandarmaaufkommen zu rechnen. Es wird aufgrund der aktuellen Auseinandersetzungen im türkisch-syrischen Grenzgebiet empfohlen, sich nicht in der Nähe der türkisch-syrischen Grenze und in grenznahen Dörfern aufzuhalten, insbesondere türkisch-syrische Grenzanlagen zu meiden und diese auch nicht zu fotografieren.
Im Osten und Südosten des Landes kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften. Die PKK hat in jüngster Zeit ihre Aktionen gegen die türkischen Sicherheitskräfte intensiviert. Die türkische Regierung hat harte Gegenmaßnahmen angekündigt. Reisen in diesen Landesteil sind daher mit einem deutlich erhöhten Risiko behaftet. Auch grenzüberschreitende Militäroperationen gegen PKK-Stellungen im Nordirak sind in den kommenden Monaten nicht ausgeschlossen. Bei Reisen in den Osten und Südosten der Türkei ist mit starken Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und Militärbewegungen zu rechnen.
Der türkische Generalstab hat sechs Gebiete in den Provinzen Siirt, Sirnak, Mardin und Hakkâri zu zeitweiligen Sicherheitszonen und militärischen Sperrgebieten erklärt, deren Betreten bis auf Weiteres grundsätzlich verboten ist und die einer strengen Kontrolle unterliegen. Dies betrifft insbesondere das Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak (in den Bergen, um und zwischen Sirnak und Hakkari befinden sich mehrere Sperrzonen) sowie nordwestlich von Diyarbakir und südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak).
Diese Militärsperrgebiete sind allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Sollten Sie beabsichtigen, in den entsprechenden Provinzen, in denen Sicherheitszonen und Sperrgebiete ausgewiesen sind, zu reisen, wird geraten, vor Reiseantritt das für Ihren Wohnort zuständige türkische Generalkonsulat oder die türkische Botschaft in Berlin zu kontaktieren, um dort nach der genauen, aktuellen Lage von Sperrgebieten und Sicherheitszonen in der von Ihnen bereisten Region zu fragen. Außerdem ist es empfehlenswert, sich während der Reise tagesaktuell bei der örtlichen Jandarma oder der Polizei nach der Lage dieser Gebiete zu erkundigen.
Zu beachten ist grundsätzlich, dass bezüglich militärischer oder anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen regelmäßig ein Fotografier- bzw. Filmverbot besteht. Auch wenn ein solches nicht ausdrücklich kenntlich gemacht ist, sollte im Zweifel eher von Foto- oder Filmaufnahmen abgesehen werden. Ganz besonders gilt dies in Grenzgebieten. Dort wird zu besonderer Vorsicht geraten. Gerade im türkisch-syrischen Grenzgebiet, aber auch generell an den östlichen Grenzen der Türkei, ist ein hohes Maß an individueller Sensibilität gefordert. Weisungen türkischer Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.
Informationen der deutschen Botschaft zufolge sind deutsche Türkei-Urlauber nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet in letzter Zeit Opfer von Betrugsfällen geworden. Unter dem Vorwand einer fälligen Steuerrückzahlung oder einer Gebühr für einen Lotteriegewinn werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union Transfer in die Türkei veranlasst. Diese Aufforderungen entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage. Die Botschaft empfiehlt, sich in solchen Fällen vorab an die zuständen Polizeibehörden in Deutschland zu wenden.

Allgemeine Reiseinformationen

Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können.
In vielen Gebieten der Türkei, selbst in größeren Städten, ist es problematisch Reiseschecks einzulösen. Allerdings lässt sich mit einer deutschen EC-Karte in Verbindung mit der PIN an Geldautomaten problemlos Geld abheben (wenn beide mit dem Symbol „Maestro“ versehen sind).
Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. In den meisten Fällen muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Bei viel Gepäck wird z.T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul sollte man sich vorher über den ungefähren Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten nicht ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt eingeschaltet wird. Die Hotels dienen hierbei als eine sichere Informationsquelle.
Der türkische Straßenverkehr, vor allen Dingen in den Städten, ist meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Man sollte sich defensiv verhalten und sich nicht auf Auseinandersetzungen einlassen, da bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer drohen können.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden, gerade auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung, und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen.
Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen.
Bei angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche Ausübung von Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich Reisende verwahren und ggf. später auch bei den Reiseveranstaltern beschweren.
Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.

Heute schreibt das Auswärtige Amt zu Tadschikistan:

Von September bis März ist in den höheren Lagen zunächst mit heftigen Schneefällen zu rechnen, welche zu Straßensperrungen und unpassierbaren Pässen führen können. Davon sind regelmäßig auch die Hauptverkehrswege betroffen. Bei einsetzendem Tauwetter im Frühjahr besteht eine erhöhte Gefahr von Schnee- und Schlammlawinen, wodurch Überlandfahrten zu einem großen Risiko werden können.
Terrorismus
An der Grenze zu Afghanistan kommt es vereinzelt zu Schusswechseln zwischen afghanischen Drogenschmugglern und tadschikischen Vertretern der Grenztruppen und der Drogenkontrollbehörde. Ausländer sind von solchen Aktionen normalerweise nicht betroffen.
Fahrten nahe der Grenze zu Afghanistan sollten jedoch nur nach vorheriger Information über die aktuelle Sicherheitslage und unter größtmöglicher Umsicht durchgeführt werden.
Das Risiko terroristischer Anschläge auch auf westliche Einrichtungen erscheint derzeit weiterhin gering, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher weiterhin zur Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen.
In den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan gibt es islamische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung.
Reisen über Land
Bei Reisen muss in jedem Fall beachtet werden, dass es an der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog zwischen Kalaikum und Khorog beiderseits der Straße Minenfelder gibt, die nicht immer gut markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan und in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich Minenfelder. Auch gab es vereinzelt Berichte über Raub-Übergriffe auf unter anderem zivile Fahrzeuge, die Strecken nahe der afghanischen Grenze befahren haben. Derartige Fahrten sollten, wenn überhaupt, nur mit größtmöglicher Vor- und Umsicht durchgeführt werden. Auf den im nachstehenden Abschnitt befindlichen Hinweis betreffend die Vermeidung von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird hingewiesen. 
Bei Wintereinbruch sind viele Pässe nicht mehr befahrbar und daher gesperrt. Reisende über Land sind angehalten, sich tagesaktuell über die jeweilige Verkehrssituation auf vorgesehenen Strecken zu informieren. 

Allgemeine Reiseinformationen

Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse abgeraten. Bei Überlandfahrten sollte grundsätzlich davon abgesehen werden, die üblichen öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, da diese in sehr schlechtem technischen Zustand sind.
Angesichts unzureichender bzw. fehlender ärztlicher Versorgung sollten sich Reisende über ein generell erhöhtes Reiserisiko im Falle einer Notlage bewusst sein. Auch einfache Unfallhilfe ist oft nicht gewährleistet. Besonders bei Notfällen im Zusammenhang mit Bergwanderungen ist eine schnelle Hilfe oft nicht möglich, da ein erheblicher Teil der zahlreichen bei Bergsteigern und Wanderern beliebten Strecken auch nicht per Hubschrauber erreichbar ist und die Kommunikationsmöglichkeiten wegen des nur zum Teil funktionierenden Mobiltelefonempfangs sehr eingeschränkt sind.
Tadschikistan ist Erdbebengebiet. Im Falle entsprechender Erdbeben kann nicht mit angemessenem Katastrophenschutz gerechnet werden.
Grundsätzlich ist jeder Reisende gehalten, sich tagesaktuell über die Sicherheitslage an seinem jeweiligen Zielort und entlang der Reiseroute zu informieren.