Donnerstag, 21. März 2013

Heute vor zwei JAhren

Байсунтау 

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Das Auswärtige Amt schreibt heute zum Irak:

Irak: Reisewarnung

Stand 20.03.2013
(Unverändert gültig seit: 20.03.2013)

Letzte Änderung: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Kurdistan


Reisewarnung

Auch wenn sich die Sicherheitslage in den vergangenen beiden Jahren kontinuierlich entspannt hat, bleibt der Aufenthalt zumindest in einigen Teilen des Landes gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet; deutschen Staatsangehörigen wird daher geraten, sich nicht auf Dauer in Irak aufzuhalten.
Es wird empfohlen, sich bei Reisen in den Irak möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit der Deutschen Botschaft Bagdad in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Deutschenliste ( http://service.diplo.de/registrierungav) einzutragen.
Nichttouristische Aufenthalte können in Betracht gezogen werden, wenn bereits bei der Planung die zum Reisezeitpunkt vorherrschende Sicherheitslage in den zu bereisenden Regionen beachtet und die Reise auf der Basis eines tragfähigen professionellen Sicherheitskonzepts durchgeführt wird. Auf dieser Grundlage sind derzeit Reisen in die Hauptstadt Bagdad und nach Basra möglich, ebenso in die südlichen Landesteile.
Vor touristischen Reisen nach Irak wird gewarnt. Sie sind aufgrund der prekären Sicherheitslage und den damit verbundenen Einschränkungen für die freie Bewegung von Touristen derzeit nicht möglich.
In der Region Kurdistan-Irak gilt die Reisewarnung aufgrund der vergleichsweise guten Sicherheitslage nur eingeschränkt. Aufenthalte können hier nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten in Betracht gezogen werden. Wegen wiederholter türkischer Militäroperationen gegen Stellungen der kurdischen Arbeiterpartei PKK im grenznahen Gebirge wird vor Reisen in das unmittelbare türkisch-irakische Grenzgebiet gewarnt. Auch an der Grenze zwischen Iran und der Region Kurdistan-Irak kann es zu Auseinandersetzungen zwischen der PKK-Schwesterorganisation PJAK und Kräften des iranischen Militärs kommen.
Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts sind insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten.
Jede Reise nach Irak erfolgt auf eigene Verantwortung. Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
Ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht insbesondere in bestimmten Bezirken der Hauptstadt Bagdad und den nördlich angrenzenden Provinzen, insbesondere in den Städten Kirkuk (Provinz Tamim) und Mossul (Provinz Nineveh) sowie deren Umgebung. Dort ist weiterhin mit schweren Anschlägen auf Ministerien, Hotels und öffentliche Einrichtungen zu rechnen. Das Risiko von Entführungen besteht dort weiterhin, wobei Ausländer und die sie begleitenden Personen in besonderem Maße gefährdet sind.
Wer nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte daher unbedingt professionelle Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt auf als gesichert geltende Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte "Internationale Zone" im Stadtzentrum dazu. Über Fahrten in andere Stadtteile kann nur vor Ort mit den jeweils kontraktierten Sicherheitskräften entschieden werden. Das kann im Einzelfall auch die kurzfristige Absage einer einzelnen Fahrt zur Folge haben.
In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise gut. Die Reisewarnung gilt hier nur eingeschränkt. Aufenthalte in der Region Kurdistan-Irak können nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten auch auf Dauer und ohne Hinzuziehung eines professionellen Sicherheitskonzepts in Betracht gezogen werden. Neben dem Generalkonsulat sind hier die Deutsche Schule Erbil, das Verbindungsbüro Erbil des Goethe-Instituts, das Informationszentrum des DAAD und das Deutsche Wirtschaftsbüro auch mit aus Deutschland entsandtem Personal tätig.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
Auch das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden ebenfalls nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine werden von der Botschaft und dem Generalkonsulat in Erbil nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt für das gesamte Staatsgebiet des Irak, also auch für die föderative Region Kurdistan-Irak.
Allerdings erlauben die regionalen kurdischen Behörden bei dortiger Einreise und dortigem Verbleib, für eine Dauer von bis zu 15 Tagen, die visafreie Einreise. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss aber beantragt werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit Geldstrafe und sogar mit zeitweiser Ausreiseverweigerung zu rechnen.
Bei Weiterreisen, beispielsweise von Erbil nach Bagdad, ist ausnahmslos das Visum der irakischen Auslandsvertretung vorzuweisen, das nur vor der Einreise bei der irakischen Botschaft beantragt werden kann.
Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe www.iraqiembassy-berlin.de
Bei Einreise in die föderative Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.

Medizinische Hinweise

Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfung gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus sowie Cholera empfohlen.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien, aber auch in südlichen Landesteilen endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand-by-Medikation kann diskutiert werden.
Cholera und andere Durchfallerkrankungen
Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen, der letzte Ausbruch ereignete sich im Sommer 2012 (Norden des Landes). Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/ Aids
kommt auch in Irak vor, die Prävalenz in der Bevölkerung ist allerdings mit 0,01 % sehr gering. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht Ausländern jetzt das privat betreute Diplomatic Support Hospital zur Verfügung (ehemaliges amerikanisches Militärkrankenhaus). Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.