Freitag, 1. Februar 2013

Park sorkhehhesar-4 

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Heute schreibt das Auswärtige Amt zu Kirgisistan:

Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit möglichst nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein und sich über die Sicherheitslage informiert zu halten.
Anfang Januar 2013 kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Kirgisen und Bewohnern der usbekischen Exklave Sokh im Süden Kirgisistans. Die Lage ist inzwischen wieder ruhig. Die Vorkommnisse zeigen jedoch, dass insbesondere im Süden des Landes Spannungen fortbestehen.
Die Präsidentschaftswahlen am 30.10.2011 sind ruhig verlaufen, ebenso die Amtseinführung des neuen Präsidenten Atambajew am 01.12.2011.
Bei Zusammenstößen zwischen Angehörigen der kirgisischen und usbekischen Bevölkerungsgruppen in der Stadt Osch im. Juni 2010, sind viele Menschen getötet bzw. verletzt worden. Der Übergangsregierung ist es nur mit Mühe gelungen, die dortige Lage wieder unter Kontrolle zu bringen.
Derzeit ist die Lage im Süden ruhig. Ein erneutes Aufflackern von Unruhen kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Norden des Landes.
Terrorismus
Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht völlig auszuschließen.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek - Almaty.
Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abgewartet werden muss. Die Botschaft rät daher davon ab, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.
Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint. Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze insbesondere nach Usbekistan ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Sicherheitsbehörden zu rechnen.
Grenzübergänge
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder - Schließungen nicht mit Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan nicht um einen internationalen Grenzübergang handelt. In der Vergangenheit wurde deutschen Staatsangehörigen, der Grenzübertritt dort bereits häufig verwehrt.
Kriminalität
Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem in schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.
In der generell bei Dunkelheit sehr schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit - vor allem nach Einbruch der Dunkelheit - zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, bei Dunkelheit grundsätzlich nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein. Taxen sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden. Bitte seien Sie an typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig (z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars). Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle niedrig liegt.

 Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten
Offizielle Landeswährung ist der Som. Die Währung ist voll konvertibel. Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, sofern diese zollrechtlich entsprechend deklariert werden. Der Umtausch von Bargeld (Euro oder US-Dollar) ist in den größeren Städten problemlos möglich. Es sollten möglichst nur Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 Euro) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.
Kreditkarten werden nur selten akzeptiert. In der Hauptstadt Bischkek stehen vereinzelt Geldautomaten zur Verfügung, die internationale Kreditkarten sowie auch deutsche EC-Karten akzeptieren. Internationale Bar-Überweisungen können zum Beispiel über Western Union durchgeführt werden.
Sprachkenntnisse
Beim Besuch entlegener Gegenden ist für Reisende ohne kirgisische oder russische Sprachkenntnisse sprach- und ortskundige Begleitung zu empfehlen (auch aus Sicherheitsgründen).
Verhalten bei Polizeikontrollen
Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ. Die kirgisische Polizei hat das Recht, Ihren Pass und das Visum zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten. Reisende sollten daher ihren Reisepass stets bei sich führen.
Sonstige Verhaltenshinweise
Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden. Von „wildem Campen“ ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter rät die Botschaft aus Sicherheitsgründen ab.

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