Freitag, 1. Februar 2013

Park sorkhehhesar-4 

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Heute schreibt das Auswärtige Amt zu Kirgisistan:

Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit möglichst nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein und sich über die Sicherheitslage informiert zu halten.
Anfang Januar 2013 kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Kirgisen und Bewohnern der usbekischen Exklave Sokh im Süden Kirgisistans. Die Lage ist inzwischen wieder ruhig. Die Vorkommnisse zeigen jedoch, dass insbesondere im Süden des Landes Spannungen fortbestehen.
Die Präsidentschaftswahlen am 30.10.2011 sind ruhig verlaufen, ebenso die Amtseinführung des neuen Präsidenten Atambajew am 01.12.2011.
Bei Zusammenstößen zwischen Angehörigen der kirgisischen und usbekischen Bevölkerungsgruppen in der Stadt Osch im. Juni 2010, sind viele Menschen getötet bzw. verletzt worden. Der Übergangsregierung ist es nur mit Mühe gelungen, die dortige Lage wieder unter Kontrolle zu bringen.
Derzeit ist die Lage im Süden ruhig. Ein erneutes Aufflackern von Unruhen kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Norden des Landes.
Terrorismus
Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht völlig auszuschließen.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek - Almaty.
Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abgewartet werden muss. Die Botschaft rät daher davon ab, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.
Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint. Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze insbesondere nach Usbekistan ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Sicherheitsbehörden zu rechnen.
Grenzübergänge
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder - Schließungen nicht mit Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan nicht um einen internationalen Grenzübergang handelt. In der Vergangenheit wurde deutschen Staatsangehörigen, der Grenzübertritt dort bereits häufig verwehrt.
Kriminalität
Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem in schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.
In der generell bei Dunkelheit sehr schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit - vor allem nach Einbruch der Dunkelheit - zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, bei Dunkelheit grundsätzlich nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein. Taxen sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden. Bitte seien Sie an typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig (z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars). Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle niedrig liegt.

 Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten
Offizielle Landeswährung ist der Som. Die Währung ist voll konvertibel. Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, sofern diese zollrechtlich entsprechend deklariert werden. Der Umtausch von Bargeld (Euro oder US-Dollar) ist in den größeren Städten problemlos möglich. Es sollten möglichst nur Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 Euro) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.
Kreditkarten werden nur selten akzeptiert. In der Hauptstadt Bischkek stehen vereinzelt Geldautomaten zur Verfügung, die internationale Kreditkarten sowie auch deutsche EC-Karten akzeptieren. Internationale Bar-Überweisungen können zum Beispiel über Western Union durchgeführt werden.
Sprachkenntnisse
Beim Besuch entlegener Gegenden ist für Reisende ohne kirgisische oder russische Sprachkenntnisse sprach- und ortskundige Begleitung zu empfehlen (auch aus Sicherheitsgründen).
Verhalten bei Polizeikontrollen
Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ. Die kirgisische Polizei hat das Recht, Ihren Pass und das Visum zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten. Reisende sollten daher ihren Reisepass stets bei sich führen.
Sonstige Verhaltenshinweise
Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden. Von „wildem Campen“ ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter rät die Botschaft aus Sicherheitsgründen ab.

Donnerstag, 31. Januar 2013

Heute vor zwei JAhren

 تهران - خیابان امیرکبیر اسفند 86 

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Heute schreibt das Auswärtige Amt zu Usbekistan:


Reisen über Land / Terrorismus
Die Lage in Usbekistan ist weiterhin ruhig. Die Unruhen in Südkirgisistan im Juni 2010 haben bislang keine Auswirkungen auf touristische und sonstige Reisen in Usbekistan. Allerdings ist weiterhin von einer latenten Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande. Es wird dennoch empfohlen, sich bei Reisen in Usbekistan umsichtig zu verhalten.

Die usbekischen Behörden haben ihre intensiven Sicherheitsvorkehrungen (check-points, Personenkontrollen) beibehalten. Die Kontrollen betreffen vermehrt auch Ausländer bei der Ausreise aus Usbekistan insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen die Registrierungspflicht und die Devisenbestimmungen (s. auch Allgemeine Reiseinformationen).
Im Ferghanatal kam es Ende Mai 2009 zu gewaltsamen Zwischenfällen (Selbstmordanschlag in der Stadt Andischan, Angriff auf eine Polizeistation an der Grenze zu Kirgisistan). Die Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen der Sicherheitskräfte wurden daraufhin verstärkt. Die Passstraße ins Ferghanatal ist geöffnet, allerdings muss sich jeder Reisende bei den Kontrollpunkten mit seinem Pass ausweisen; die Grenzübergänge nach Kirgisistan stehen derzeit nicht für den Grenzübertritt von Touristen offen. Auch andere Grenzen können ad hoc geschlossen oder für die Durchreise mit dem Pkw gesperrt werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder Schließungen nicht mit Vorlaufzeit bekanntgegeben werden. Bei Reisen ins Ferghanatal ist erhöhte Vorsicht angeraten, von Reisen in das Grenzgebiet wird abgeraten.
Anfang Januar 2013 kam es zu gewaltätigen Auseinandersetzungen zwischen Kirgisen und Usbeken in der usbekischen Exklave Sokh im Süden Kirgisitans.
Die Lage ist inzwischen wieder stabil; Reisen in diese Region sind bis auf weiteres nicht möglich.


Allgemeine Reiseinformationen

Registrierung
Innerhalb von drei Tagen müssen sich Ausländer (ausgenommen Diplomaten) beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bitte beachten Sie, dass bei Einreise mit einem Touristenvisum eine Registrierung nur über Hotels erfolgen kann. Sofern Sie anderweitig, z.B. bei Familienangehörigen oder Bekannten unterkommen möchten, muss Ihr Gastgeber vor der Visabeantragung seine Einladung beim UVViOG zur Beglaubigung vorlegen. Der Einlader muss anschließend die Einladung bei der Konsularabteilung des usbekischen Außenministeriums vorlegen. Das usbekische Außenministerium vergibt daraufhin eine Telexnummer, die der usbekischen Auslandsvertretung übermittelt wird, bei der das Visum beantragt wird. Wird keine diesen Vorschriften entsprechende Einladung bei Visabeantragung vorgelegt, erteilen die usbekische n Vertretungen erfahrungsgemäß touristische Visa, mit denen jedoch keine Registrierung bei einem Privataufenthalt möglich ist. Es wird dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich der korrekten Visakategorie zu überprüfen, da es nicht möglich ist, die Visumskategorie nachträglich in Usbekistan zu ändern. In diesen Fällen bleibt allenfalls die Möglichkeit, eine Hotelunterkunft zu buchen, die die Formalitäten der Registrierung übernimmt.  Es wird ausdrücklich davon abgeraten, Registrierungsbelege durch Dritte beschaffen zu lassen, da anderenfalls Schwierigkeiten bei der Ausreise auftreten können.

Im August 2012 wurden die Bestimmungen über Einreise und Aufenthalt dahingehend verschärft, dass ein Ausländer bei Verletzung der Aufenthaltsbestimmungen abgeschoben werden kann mit der Folge einer Einreiseverweigerung von einem bis drei Jahre. Als Verletzung des Aufenthaltsrechts gelten hierbei ein Aufenthalt ohne bzw. mit ungültig gewordener Aufenthaltserlaubnis sowie die Nichteinhaltung der Bestimmungen über die Registrierung bei vorübergehenden oder längerfristigen Aufenthalten. Da ein Touristenvisum nicht innerhalb Usbekistans in ein Besuchsvisum geändert werden kann, riskieren Reisende, die mit einem Touristenvisum einreisen und für ihren Aufenthalt keinen Hotelaufenthalt vorgesehen haben, dass sie aufgrund der neuen Regelungen abgeschoben werden und eine Einreiseverweigerung gegen sie verhängt wird.
Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw. Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden erfahrungsgemäß genauestens überprüft. Die Mindeststrafe bei Missachtung der Vorschriften beträgt ca. 700,- €. Für eine Anmeldung für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt die Anmeldegebühr 20 US $.
Geld / Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die usbekische Währung ist der Sum. Bei der Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußeren Zustand zu empfehlen. Achtung: Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Rückumtausch von Sum in US-Dollar ist bei Vorlage von entsprechenden Umtauschbelegen über vorangegangenen Dollarverkauf grundsätzlich möglich. Ein Rücktausch in Euro ist nicht möglich. Travellerschecks und Kreditkarten sind noch unüblich. Theoretisch verfügen größere Hotels, in denen internationale Gäste logieren, über Geldautomaten, an denen mit Kreditkarte und PIN-Nummer US-Dollars gezogen werden können. Allerdings sind die Geldautomaten oftmals nicht bestückt.

Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular „Zollerklärung“ gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage. Bei der Einreisekontrolle muss darauf geachtet werden, dass der Reisende eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder  zurück erhält. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden, anderenfalls muss mit Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.
In der Zollerklärung bei Ein- und Ausreise müssen sämtliche mitgeführten Devisen (auch Travellerschecks) angegeben werden. Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.
Verhaltensempfehlungen
Als Verhaltensmaßnahme empfiehlt es sich, nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine und nicht zu Fuß in abgelegeneren Stadtteilen oder wenig frequentierten Orten wie  z.B. Unterführungen unterwegs zu sein. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht. Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden.

Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird. Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.
Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben, keinesfalls jedoch für einen längeren Zeitraum und ohne entsprechende Begründung, zu welchem Zweck der Pass einbehalten wird.
Nutzung von SIM-Karten usbekischer Mobiltelefongesellschaften:
Nach der Einreise und Erhalt der Registrierung können auch Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Usbekistan eine lokale SIM-Karte erwerben. Zurzeit wird dieser Service nur von der Gesellschaft Ucell angeboten. Erhältilch sind die SIM-Karten unter Vorlage des Passes mit Registrierungsnachweis bei allen Ucell-Verkaufsstellen.

Freitag, 30. November 2012

Heute vor zwei Jahren


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Heute vor zwei Jahren  sind wir im Iran!

Donnerstag, 29. November 2012

Heute vor zwei Jahren


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Heute vor zwei Jahren müssen wir erstmals wegen Krankheit ein Stück im LKW zurücklegen.

Mittwoch, 28. November 2012

Heute vor zwei JAhren


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Heute vor zwei JAhren finden wir eine richtige Post!

Dienstag, 27. November 2012

Heute vor zwei Jahren


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Heute vor zwei Jahren kaufen wir Gunda´s Outfit für den Iran.

Montag, 26. November 2012

Heute vor zwei JAhren


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Heute vor zwei JAhren ist Waschtag.