14 Monate Lücke würde alles zunichte machen. Daher: Kündigen (oder besser: gekündigt werden!), Antrag stellen (schon drei Monate vor Ausscheiden!), Bescheid abwarten, nach einem Tag Leistungsbezug wieder abmelden: Der Anspruch bleibt 4 Jahre bestehen und ist nur unterbrochen bis zur Rückkehr! Der Tip ist Geld wert (!) W#
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