Montag, 25. Januar 2010

Krankenversicherung

Ohne Aufenthalt in Deutschland keine Versicherungspflicht. Also: Gesetztliche gespart! Aber: wie kommen wir wieder rein? Bei Rückkehr ist die alte gesetzliche KV verpflichtet, uns wieder aufzunehmen. Anwartschaftsversicherung ist daher doppelt gemoppelt. Vorausgesetzt Gesetzeslage bleibt... Wir verlassen uns darauf, dass wir im Notfall sofort versichert wären. Es heißt, die Einreisebestätigung (Ticket etc.) genügt, damit man sofort aufgenommen wird und versichert ist. Also: Rückholversicherung lohnt sich! W#

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