Heute, 2011, ist das عاشوراء-Fest in der Schiitischen Welt. Wir haben es ja im letzten Jahr am 15. Dezember in Arak erlebt. Aus diesem Anlaß verschickt das Auswärtige Amt diese Reisewarnung:
- Wegen eines hohen islamischen Feiertages (Aschura-Fest) ist am 5. und 6. Dezember in ganz Teheran mit der Abhaltung von Prozessionen, Gebeten und religiösen Veranstaltungen zu rechnen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in diesem Umfeld auch zu politischen Demonstrationen kommt. Deutschen in Teheran wird daher dringend empfohlen, Aschura-Feierlichkeiten zu meiden und keinesfalls Bild- oder Tonaufnahmen anzufertigen. Bis zum 25. Dezember wird in Iran als Zeit der religiösen Besinnung der Trauermonat Moharram begangen. Reisenden wird daher empfohlen in dieser Zeit besondere Rücksichtnahme und Wachsamkeit im öffentlichen Bereich walten zu lassen.
- Bei anti-britischen Demonstrationen am 29. November 2011 kam es zu schweren Übergriffen auf zwei Standorte der britischen Botschaft in Teheran. Angesichts der anhaltend angespannten Situation sollten Deutsche in Iran besonders im Bereich der Hauptstadt erhöhte Vorsicht walten lassen und persönliche Sicherheitsvorkehrungen erhöhen.
- Reisenden wird dringend empfohlen, jegliche Kundgebungen, Menschenansammlungen oder Demonstrationen weiträumig zu meiden. Insbesondere sollten Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen, ihres Umfeldes oder von Polizisten/ Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden unter allen Umständen vermieden werden, da dies als Spionagetätigkeit gewertet werden kann.
- Nach den Massenprotesten gegen die Präsidentschaftswahlen vom 12. Juni 2009, die vielfach unter Anwendung von Gewalt aufgelöst wurden und auch Tote gefordert haben, war es in Teheran und anderen Städten des Landes in unregelmäßigen Abständen zu weiteren Demonstrationen und gewaltsamen Gegenreaktionen gekommen. Die Proteste waren - insbesondere zu politisch wichtigen Ereignissen wie am Jahrestag der Besetzung der US-Botschaft (4. November), am sog. Studententag (7. Dezember), dem Aschura-Fest (Im Jahr 2011 am 6. Dezember) oder am Revolutionstag (11. Februar) - wieder aufgeflammt. An diesen Daten ist besondere Vorsicht geboten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es abhängig von der politischen Entwicklung zu weiteren Demonstrationen kommen kann.
- In den vergangenen Monaten gab es mehrere Fälle, in denen ausländische Staatsangehörige, darunter auch Deutsche, aus diesen Gründen verhaftet wurden. Die Konsequenzen einer solchen Verhaftung sind schwer abzuschätzen, sie kann durchaus zu mehrjährigem Gefängnisaufenthalt und Gerichtsverfahren führen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass iranischen Bürgern seit 4. Januar 2010 der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten ist. Iraner wurden zudem aufgefordert, keine Kontakte mit Ausländern, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß“ hinaus zu pflegen. In Einzelfällen wurden deutsche Staatsangehörige, die ihre Unterkunft in Iran über soziale Netzwerke im Internet organisiert hatten, von den iranischen Behörden überprüft und um sofortige Ausreise gebeten. Reisende sollten dies bei der Wahl einer Unterkunft insbesondere bei ihnen persönlich unbekannten Gastgeb ern bedenken.
- Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon) sollte insgesamt restriktiv und mit der gebotenen Sensibilität gehandhabt werden. Dem Auswärtigen Amt sind Fälle bekannt geworden, in denen Touristen Kameras abgenommen und sie vorübergehend festgenommen wurden, da sie verdächtigt wurden, öffentliche Gebäude oder Demonstrationen fotografiert zu haben. Ebenfalls abzusehen ist vom Versenden von Fotos oder Reiseberichten, die in irgendeiner Weise Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen haben. Gleiches gilt für SMS und Telefonate. Die entsprechende Kommunikation wird überwacht und es sind Fälle bekannt, bei denen ausländische Staatsangehörige aufgrund derartiger Kommunikation mit ihrem Heimatland angeklagt und verurteilt worden sind. Die Kommunikation im Inland und mit dem Ausland ist phasenweise sehr schwierig und nicht immer möglich.
- Seit Mitte September 2011 ist bereits vor der Beantragung eines iranischen Visums die Vorlage einer für Iran gültigen iranischen oder deutschen Unfall- und Reisekrankenversicherung notwendig. Der Versicherungsschutz muss bei Antragstellung gegenüber der iranischen Auslandsvertretung nachgewiesen werden.
- Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre, sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung von politischen Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland), bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran, kann nicht ausgeschlossen werden.
- Reisende haben in Iran keinerlei Möglichkeiten Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Traveller Schecks können nicht umgetauscht werden. Es gibt auch keine offiziellen Überweisungswege, die ausländische Touristen kurzfristig nutzen könnten. Reisende sollten bei ihrer Urlaubsplanung deshalb unbedingt beachten, dass sie für ihren Aufenthalt in Iran genügend Bargeld bei sich führen.
Alle Deutschen, die sich auch nur vorübergehend in Iran aufhalten, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät dazu, auch für kurze Aufenthalte von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Deutschenlisten haben sich auch bei den Unruhen der vergangenen Monate in anderen Ländern der Region als sehr hilfreich erwiesen. Die Liste wird ausschließlich elektronisch geführt, eine Registrierung kann unter folgendem Link erfolgen: https://service.diplo.de/elefandextern/registration.do. Eine gesonderte Übersendung der Personen- und Aufenthaltsdaten an die Botschaft ist nicht notwendig.