Heute vor zwei Jahren hören wir erstmals den Muezzin per Telefon.
Heute schreibt das Auswärtige Amt zu Kirgisistan:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
VisumSeit dem 27.07.2012 ist für die Einreise nach Kirgisistan für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum mehr erforderlich.
Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich.
Der Personalausweis genügt zur Einreise nicht. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Bei jeder Einreise werden Einreisestempel erteilt, die bei Ausreise kontrolliert werden.
Ab dem 61. Tag besteht die Verpflichtung zur
polizeilichen Registrierung. Zuständige kirgisische Behörde ist das
sogenannte 'OWIR' bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle.
Für die Weiterreise nach oder durch Usbekistan oder Kasachstan ist grundsätzlich ein gültiges usbekisches bzw. kasachisches Einreisevisum (auch Transitvisum) erforderlich.