Mittwoch, 3. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren


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 Heute vor zwei Jahren kommen wir zum Marmarameer (türkisch Marmara denizi, in der Antike Propontis).

Dienstag, 2. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren


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Heute vor zwei Jahren hören wir erstmals den Muezzin per Telefon.

Heute schreibt das Auswärtige Amt zu Kirgisistan:

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum 
Seit dem 27.07.2012 ist für die Einreise nach Kirgisistan für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum mehr erforderlich.
Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich.
Der Personalausweis genügt zur Einreise nicht. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Bei jeder Einreise werden Einreisestempel erteilt, die bei Ausreise kontrolliert werden.
Ab dem 61. Tag besteht die Verpflichtung zur polizeilichen Registrierung. Zuständige kirgisische Behörde ist das sogenannte 'OWIR' bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle.
Für die Weiterreise nach oder durch Usbekistan oder Kasachstan ist grundsätzlich ein gültiges usbekisches bzw. kasachisches Einreisevisum (auch Transitvisum) erforderlich.

Montag, 1. Oktober 2012

Heute vor zwei JAhren


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Heute vor zwei JAhren fahren wir über die hochgesicherte Grenze an der Mariza, auch Maritza geschrieben (bulg. Марица, griechisch Έβρος / Evros, lat. Hebrus, türk. Meriç Nehri).

Heute entdecken wir einen interessanten Film über die Jesiden (kurdisch: ئێزیدی, Êzîdî; alternative Schreibweisen: Yeziden, Eziden[1]
Wikipedia:
Während die ältere religionsgeschichtliche Forschung die jesidische Religion zunächst als eine Abspaltung vom Islam oder als eine „iranische“ Religion zu verstehen versuchte, wird in jüngerer Zeit der eigenständige, wenn auch auf einem komplexen Prozess der Adaption von Elementen anderer Religionen beruhende Charakter der jesidischen Religion betont. Die Verwandtschaft der kosmogonischen Vorstellungen mit dem Zoroastrismus führt zur Annahme, dass hier eine ursprüngliche Verwandtschaft bestehen könnte. Weitere Elemente werden auf das orientalische Christentum, besonders die nestorianische Eucharistie, den Mandäismus, den Manichäismus und die Gnosis bezogen. Nach Ansicht der Jesiden soll ihre Religion älter sein als das Christentum und sich aus dem altpersischen Mithras-Kult oder aus den Kulten der Meder entwickelt haben.
Im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden die Jesiden von Außenstehenden teilweise als „Teufelsanbeter“ bezeichnet.[3] Diese Fremdbezeichnung beruht darauf, dass europäische Reisende sich auf die Berichte der Muslime in der Nachbarschaft der Jesiden bezogen. Für die islamische Umgebung waren die Jesiden andersgläubig und es war die Bezeichnung „Teufelsanbeter“ entstanden, da die religiösen Regeln unverstanden blieben.

Lehre und Kosmogonie

Die Religion der Jesiden ist monotheistisch. Der allmächtige Gott erschuf die Welt aus einer Perle. Nach einiger Zeit formten sieben heilige Engel aus dieser Perle die Welt mit allen Himmelskörpern. Jesiden führen ihre Abstammung allein auf Adam, nicht auf Eva, zurück und leiten daraus ihre Exklusivität ab. Gott wäre schwach, wenn er noch eine zweite Kraft neben sich dulden würde. Folglich fehlt in der jesidischen Theologie die Personifizierung des Bösen. Jesiden sprechen den Namen des Bösen (arabisch Schaitan) nicht aus, weil das Zweifel an der Allmacht Gottes bedeuten würde. Damit einher geht auch die Vorstellung, dass der Mensch in erster Linie selbst für seine Taten verantwortlich ist. Aus jesidischer Sicht hat Gott dem Menschen die Möglichkeit gegeben, zu sehen, zu hören und zu denken. Er hat ihm den Verstand gegeben und damit die Möglichkeit, für sich den richtigen Weg zu finden.
Die Jesiden glauben, dass das Leben nicht mit dem Tod endet, sondern dass es nach einer Seelenwanderung einen neuen Zustand erreicht. Der neue Zustand ist abhängig von den Taten im vorherigen Leben. In diesem Zusammenhang spielt für einen Mann der „Jenseitsbruder“ (biraye achrete) und für eine Frau die „Jenseitsschwester“ (chucha achrete) eine wichtige Rolle. Unter den Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft sucht man sich zu Lebzeiten einen Bruder oder eine Schwester für das Jenseits aus. Diese Wahlgeschwister übernehmen im Jenseits gegenseitig die moralische Mitverantwortung für ihre Taten und in der Totenzeremonie „begleiten“ sie den Verstorbenen auf dem Weg zur neuen Bestimmung. Nach den jesidischen Vorstellungen bestand die Verbindung der Jenseitsgeschwister bereits im vorherigen Leben und wird auch im künftigen Leben weiter bestehen.

Überlieferungen

Das Jesidentum beruft sich auf keine heiligen Schriften. Die Vermittlung religiöser Traditionen und Glaubensvorstellungen beruht ausschließlich auf mündlicher Überlieferung. In der Literatur über die Jesiden werden zwei Bücher erwähnt, das Buch der Offenbarung, das Kitêba Cilwe, und die Schwarze Schrift, das Mishefa Reş. Beide Bücher wurden 1911 und 1913 veröffentlicht,[4] wobei wohl nicht alle Glaubensvorstellungen der Jesiden vollständig authentisch wiedergegeben sind. Sie gelten in der Iranistik als Aufzeichnungen durch Nicht-Jesiden, enthalten aber authentisches Material, das unter Jesiden auch schon vorher bekannt war.
Der Glaube wird überwiegend durch Lieder (so genannte Qewals) und Bräuche weitergegeben. Hilmi Abbas veröffentlichte einige der bisher nur mündlich überlieferten altkurdischen Legenden im Jahre 2003 in einer Ausgabe unter dem Titel Das ungeschriebene Buch der Kurden.[5] Das Buch beschreibt die Schöpfungsgeschichte aus jesidischer Sicht und die mythische Wanderung des kurdischen Volkes von Osten in den Westen in das heutige Kurdistan.

Taus-i Melek


Der Pfau ist bei den Jesiden heilig und dient als deren religiöses Symbol
Eine zentrale Bedeutung in den jesidischen Glaubensvorstellungen hat Taus-i Melek, der „Engel Pfau“, dessen Symbol ein Pfau ist. Nach der jesidischen Mythologie hat er in besonderer Weise der Allmächtigkeit Gottes gehuldigt und wurde deshalb von Gott zum Oberhaupt der sieben Engel erkoren. Zwar wollte er sich dem Mythos nach selbst einmal zum Gott erheben, fiel deswegen in Ungnade, doch er bereute seine Vermessenheit und büßte dafür in der Hölle.[6] Seine Schuld wurde ihm schließlich vergeben, seither dient er Gott als Wächter der Welt sowie als Mittler und Ansprechpartner zu den Gläubigen. Nach der Schöpfungsgeschichte der Jesiden ist Taus-i Melek, den Gott mit sechs weiteren Engeln aus seinem Licht schuf, an der gesamten Schöpfung, an dem göttlichen Plan, aktiv beteiligt.
„Wir glauben, dass er ein stolzer Engel ist, der rebellierte und deswegen von Gott in die Hölle verbannt wurde. Er blieb dort 40.000 Jahre, bis seine Tränen das Feuer der Unterwelt auslöschten. Jetzt hat er sich mit Gott versöhnt.“
Halil Savucu, Vorsitzender der „Plattform[7] Ezidischer Celler“[8]

Scheich Adi


Das Grab von Scheich Adi in Lalisch im Irak
Eine zweite wichtige Gestalt für die Jesiden ist der als Reformer geltende Scheich Adi aus dem 11./12. Jahrhundert. Die Religionswissenschaft identifiziert ihn mit dem sufischen Mystiker Scheich Adî Ibn-Musafîr (1075–1162), der nach seiner Zwangsislamisierung wieder in die jesidische Gemeinschaft eintreten wollte und deswegen von den Muslimen verfolgt wurde.
Für die Jesiden ist Scheich Adi eine Inkarnation des Taus-i Melek, der kam, um das Jesidentum in einer schwierigen Zeit neu zu beleben. An seinem Grab in Lalisch findet jedes Jahr vom 6. Oktober bis 13. Oktober das „Fest der Versammlung“ (Jashne Jimaiye) statt. Jesiden aller Gemeinden aus den Siedlungs- und Lebensgebieten kommen zu diesem Fest zusammen, um ihre Gemeinschaft und ihre Verbundenheit zu bekräftigen. Häufig erschweren oder verhindern politische Umstände die Pilgerfahrt nach Lalisch, die eine Pflicht für jeden Jesiden ist. Aus Lalisch bringen die Jesiden geweihte Erde mit, die mit dem heiligen Wasser der Quelle Zemzem (in Lalisch, nicht mit dem muslimischen Samsam zu verwechseln) zu festen Kügelchen geformt wurde. Sie gelten als „heilige Steine“ (Sing. berat) und spielen bei vielen religiösen Zeremonien eine wichtige Rolle.

Scherfedin

Scherfedin ist der Sohn von Scheich Hassan (al-Hasan ibn Adi), einem Neffen von Scheich Adi, und ein jesidischer Volksheld. Um das Jahr 1254 n. Chr. kam es zu einem Konflikt zwischen Scheich Hassan und dem Statthalter von Mosul, Badr al-Din Lulu. Im Sindschar-Gebiet versammelten sich jesidische Krieger. Nach der Niederlage der Jesiden nahmen Badr al-Dins Männer Scheich Hassan fest und hängten ihn in Mosul am Tor auf. Des Weiteren wurde Lalisch angegriffen. Scherfedin sandte den Jesiden in Lalisch eine Botschaft, die zu Zusammenhalt, Verteidigung und Bewahrung der jesidischen Religion aufrief. Er wurde bei dem erneuten Kampf getötet. Seine Botschaft wurde zur religiösen Hymne der Jesiden:
Şerfedîna, Şerfedîna, Şerfedîna ji dînê me ye
Şerfedîna Mîra li dîwanê
Élem bidin Êzidxanê
qewîn bikin vê îmanê
Şerfedîna ji dînê me ye.

Das Kastensystem

Das jesidische Kastensystem wurde von Scheich Adi begründet. Vor dieser Reform gab es bei den Jesiden kein Kastensystem. Hintergrund der Einführung war der Versuch, die jesidische Religion vor dem Eindringen des Islam zu sichern.
Das jesidische Kastensystem hat kaum Ähnlichkeiten mit dem hinduistischen Kastensystem. Die einzige Gemeinsamkeit ist die Geburt in eine Kaste und das Heiratsverbot zwischen Angehörigen verschiedener Kasten. Sonst unterscheiden sich die beiden Kastensysteme stark voneinander. So ist jeder Jeside unabhängig von seiner Kastenzugehörigkeit gleich an persönlichen und wirtschaftlichen Rechten und Pflichten geboren. Kein Jeside ist aufgrund seiner Kaste besser oder schlechter als andere. Im Jesidentum kann jeder unabhängig von seiner Kaste oder Geschlecht jeden Beruf frei wählen.
Man unterscheidet hierbei zwischen der Kaste der Scheichs, der Kaste der Pirs und der Kaste der Muriden (allgemeinen jesidischen Gläubigen).
Die Scheichs und Pirs sind religiöse Führungskräfte (Geistliche) und müssen die jesidische Religion unter den Gläubigen aufrechterhalten, Zeremonien (bei Festen, jesidische Taufe bei Neugeborenen und bei Beerdigungen) durchführen, Gläubigen in der Not helfen sowie Streitereien zwischen Jesiden beseitigen.
Obwohl diese Aufgaben die Angehörigen der Scheichs und Pirs machen müssen, gibt es einen Unterschied zwischen den beiden Kasten. Die Scheichs haben in der Gemeinschaft noch eine administrative Aufgabe. Sie müssen bei politisch-sozialen Aufgaben für die Gemeinschaft tätig werden. Sie sind also nach außen und innen Vertreter der Gemeinschaft und müssen Probleme sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Gemeinschaft lösen. Die Scheichs und Pirs sind neben den Mir (Fürst, Oberhaupt der Jesiden), Priesterinnen und Priester von Lalisch, Hüter der Religion und für jeden jesidischen Gläubigen Ansprechpartner.
Die Kaste der Muriden ist die dritte und größte Kaste. Die Jesiden in dieser Kaste teilen sich in Stämme auf, bei denen die Heirat der Angehörigen untereinander kein Problem ist. Auch diese haben Pflichten, nämlich zur Erhaltung der Religion beizutragen und sich gegenseitig in der Not zu helfen. Es ist Pflicht für jeden Jesiden unabhängig von seiner Kaste, seine Kinder religiös zu erziehen und ihnen die jesidische Kultur und Bräuche beizubringen.
Die jesidischen Siedlungsgebiete waren und sind räumlich voneinander getrennt. Aus organisatorischen Gründen hat Scheich Adi festgelegt, dass sowohl die Angehörigen der Pirs als auch der Scheichs sich auf die jesidischen Stämme in Abhängigkeit zu deren Größe aufteilen sollen. So bekam jeder Stamm seine Scheichs und Pirs. Dadurch gibt es in jedem Siedlungsraum für jede Gruppe jesidischer Gläubigen eines Stammes die zuständigen Pirs und Scheichs. Bei Problemen können sich die Gläubigen jedoch auch an Pirs und Scheichs wenden, die für andere Stämme zuständig sind.

Jesidische Stämme

Im Jesidentum gibt es viele Stämme. Die Stämme haben Sippencharakter und sind Ergebnisse des Zusammenhalts von Nachfahren bestimmter Gründungsväter und des engen Zusammengehörigkeitsgefühls von Jesiden in bestimmten Gebieten Kurdistans. Die Angehörigen der Stämme sehen sich in der Pflicht, anderen Stammesangehörigen zu helfen. Die Heirat zwischen Angehörigen unterschiedlicher jesidischer Stämme ist erlaubt.

Verbreitung

Die Jesiden haben ihr traditionelles Siedlungsgebiet im Verbreitungsgebiet der Kurden. Noch im Mittelalter bekannten sich nach jesidischer Überlieferung die meisten Kurden zum Jesidentum. Unter anderem waren viele Adlige laut Şerefhan ursprünglich Jesiden. Die erste Völkermordwelle an ihnen durch die Osmanen zu Anfang des 19. Jahrhunderts und vor allem der Völkermord an Armeniern und Jesiden während des Ersten Weltkrieg zwang die Jesiden zur Flucht nach Armenien und Georgien. Seit den 1980er Jahren wanderten sie auch nach Mittel- und Westeuropa sowie Nordamerika aus.
Es gibt keine offizielle Zählung der Jesiden. Ihre Zahl wird weltweit auf 800.000 geschätzt.[9].
Den Hauptanteil stellen die irakischen Jesiden (160.000–350.000). In Deutschland leben etwa 60.000, im restlichen Europa kommen noch etwa 65.000 hinzu. In den USA und Kanada leben einige Tausende Jesiden, meist aus dem Irak. Im Kaukasus (Armenien und Georgien), in Russland und im Iran leben einige Zehntausend und in Syrien einige Tausend, in der Türkei nur noch wenige Hundert. Die Jesiden stellen heute also unter den mehrheitlich muslimischen Kurden eine religiöse Minderheit dar.

Jesiden im Irak

Das Hauptverbreitungsgebiet der Jesiden ist der Nordirak. Die Jesiden siedeln überwiegend westlich des Tigris in der Provinz Ninawa. In Ninawa konzentrieren sich die Jesiden um dem Dschabal Sindschar mit der gleichnamigen Stadt Sindschar. In der Stadt Mosul selbst leben auch viele Jesiden. Ein kleiner Teil lebt in der Provinz Dahuk. Nicht allzu weit von Mosul entfernt befindet sich Lalisch, das religiöse Zentrum der Jesiden. Nahe bei Lalisch residiert in Baadhra das weltliche und geistliche Oberhaupt der Jesiden, der Mir, der auch Schaichan Mire Schaichan genannt wird.
Zählungen und Schätzungen von türkischer, britischer und irakischer Seite aus den 1920er Jahren ergaben einen jesidischen Anteil von 4 % bis 7 % an den irakischen Kurden, was heute bei gleich bleibendem Anteil 160.000 bis 350.000 Personen entspräche. Manche Maximalschätzungen gehen heute von bis zu 550.000 jesidischen Gläubigen aus. Die Jesiden machen schätzungsweise 1 % der irakischen Bevölkerung aus. Seit 1991 ist die jesidische Gemeinschaft im Irak zweigeteilt. 90 % der irakischen Jesiden leben in irakisch verwaltetem und nur etwa 10 % in kurdisch verwaltetem Gebiet.
Nach Angaben des UNHCR verfügen die Jesiden im Irak nicht über eine eigene Interessenvertretung im gegenwärtigen zentralirakischen Regierungsgefüge, nachdem das frühere Ministerium für Religionsangelegenheiten zugunsten dreier neugeschaffener Ressorts für die Angelegenheiten der Schiiten, Sunniten und Christen aufgelöst wurde [10].
Seit dem Ende des Irakkrieges sind die Jesiden gezielt zur Zielscheibe fundamentalistischer Moslems geworden. Sie müssen um ihr Leben fürchten. Das führt dazu, dass die Jesiden aus dem Irak in Massen nach Europa und Nordamerika flüchten. Am 14. August 2007 verübten Terroristen aus dem Umfeld der al-Qaida vier Anschläge in den ausschließlich von Jesiden bewohnten Dörfern El Khatanijah und El Adnanijah. Die Anschläge forderten insgesamt über 500 Todesopfer, Hunderte wurden verletzt.[11] Die Tat gilt als Racheakt für die 15 Tage zuvor verübte Ermordung des 17-jährigen jesidischen Mädchens Du’a Khalil Aswad, das, angeblich wegen eines Übertritts zum Islam, von ihrem eigenen Clan gesteinigt wurde. Die al-Qaida in Mossul hatte darüber hinaus in einer Fatwa verboten, den Jesiden Essen zu geben, wodurch sich die Lebensmittelversorgung in den jesidischen Dörfern dramatisch verschlechterte. Die Zusage der Amerikaner und der kurdischen Regionalregierung, bald Lebensmitteltransporte zu schicken, nutzten Terroristen für einen Anschlag.[12][13] Diese gegen die Jesiden gerichteten Anschläge waren die folgenschwersten seit Beginn des Irakkriegs.[14]

Jesiden in der Türkei

In den letzten 30 Jahren haben die Jesiden in großen Auswanderungswellen die Türkei verlassen. Sie lebten überwiegend in Südostanatolien. Laut dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht liegt seit 2003 keine staatliche Gruppenverfolgung der Jesiden vor.[15]

Jesiden in Syrien

In Nordsyrien, hier besonders in Afrin, und in Nordost-Syrien, hier besonders in und um die Stadt Qamischli und im Gouvernement Al-Hasaka, leben Jesiden in Syrien – vgl. als Illustration Qîbar. Allerdings ging ihre Zahl beträchtlich zurück, für 1990 wurden 12.256 gezählt und Ende 2008 nur noch 3.357. Ein wesentlicher Grund dafür ist die verstärkte Auswanderung nach Europa.

Jesiden im Iran

Im Iran gibt es einige Tausend Jesiden. Im Iran sind als Religionen nur der Islam und, mit wesentlichen Einschränkungen, das Christentum, der Zoroastrismus und das Judentum erlaubt. So müssen die Jesiden ihre Religionszugehörigkeit und -ausübung geheim halten. Sie leben anonym auf dem Land und vor allem in größeren Städten.

Jesiden in der Diaspora

Kaukasus

Es gab insgesamt drei Fluchtwellen der Jesiden aus dem Osmanischen Reich in den Kaukasus, nach Georgien und Armenien. Die erste geschah im 18. Jahrhundert. Zur zweiten Fluchtwelle kam es während des Russisch-Türkischen Krieges 1877–1878. Die dritte und größte Fluchtwelle ereignete sich am Anfang des 20. Jahrhunderts, während des Ersten Weltkrieges.[16] Auslöser der Flucht waren die gezielte Verfolgung, Unterdrückung und Massaker an Jesiden und anderen Volksgruppen im osmanischen Reich. Nicht selten unterstützten moslemische Kurden und osmanische Behörden diese Verfolgungen und Massaker. Die Jesiden, die selbst Opfer der Osmanen waren, schützten die Armenier während des Ersten Weltkrieges, indem sie diese in ihren Häusern versteckt hielten. Dieser Schutz der Armenier durch die Jesiden bildete eine Grundlage für das Zusammenleben von Jesiden und Armeniern in Armenien.
Vor dem Zusammenbruch der UdSSR um 1990 lag die Zahl der Jesiden in Georgien bei 22.000, in Armenien bei 60.000. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion kam es aber zu wachsendem Nationalismus in beiden Staaten und die Situation für die Jesiden und andere Minderheiten verschlechterte sich. Die Zahl der Jesiden ging im Zeitraum zwischen 1989 und 1997 in Georgien auf 1.200 und in Armenien auf 18.000 zurück. Viele Jesiden flüchteten nach Europa und Russland.
In Georgien sind die Gründe der Flucht vielfältig. Die Jesiden beklagen massive Übergriffe durch Polizisten und Beamte, Mordvorwürfe, Körperverletzungen, Falschanschuldigungen, Hass und zu Unrecht negative Berichte der Presse und öffentliche Äußerungen von Politikern. Die Jesiden haben keine Chance auf höhere Posten und Gleichbehandlung bei der Verwaltung und medizinischen Versorgung. Auch haben sie keine Chance auf höhere Bildung und ein höheres Einkommen. Die Flüchtlinge berichten über Erpressung, Bedrohung und Verfolgung durch die Polizei. Den Jesiden in Georgien wird der Bau von jesidischen Gebetshäusern verboten. Sie sind in Georgien weder in Parlament noch Regierung vertreten, so dass ihre Forderungen nach einem normalen Leben kein Gehör finden. Zur Sowjetzeit wurden Garantiemandate an die Jesiden vergeben; nach dem Zusammenbruch der UdSSR wurden sie aber wieder abgeschafft.[16]
In Armenien bilden die Jesiden mit 1,3 % an der Gesamtbevölkerung die größte Minderheit.[17] Da ihnen nach dem Zusammenbruch der UdSSR keine Garantiemandate mehr zustehen, sind sie im Parlament nicht vertreten.
In Russland wurde das Jesidentum erst Ende Juli 2009 offiziell als Religionsgemeinschaft und somit als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.
Seit 1990 sendet "Radio Jerewan"(=Öffentliches Radio Armeniens)[18] täglich eine halbe Stunde lang die Sendung Stimme der Jesiden in kurdischer Sprache. In der Redaktion der Radiosendung wird die jesidische Wochenzeitung, die ebenfalls Stimme der Jesiden heißt, verfasst. Sie erscheint in armenischer Sprache. In Armenien darf in jesidischen Schulen kurdisch gelehrt werden.

Europa und Amerika

Eine bedeutende Zahl von Jesiden lebt zurzeit in Europa, hauptsächlich in Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Belgien, der Schweiz und besonders in Deutschland. Einige wenige leben in Schweden, Dänemark, Österreich und in außereuropäischen Staaten,[19] wie in den USA und Kanada.

Deutschland

Zunehmende Repressionen trieben Jesiden in den 1980ern vor allem aus der Türkei zur Flucht nach Deutschland. In Deutschland leben schätzungsweise 60.000 Jesiden,[20] vorwiegend in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Hier bilden sie häufig größere Gemeinden. Bedeutende Gemeinden befinden sich in Hannover, Oldenburg, Celle, Bielefeld, Halle (Westf.), Emmerich am Rhein, Rees, Kalkar und Kleve und zunehmend in Mecklenburg-Vorpommern. 2007 wurde der Zentralrat der Yeziden in Deutschland[21] gegründet, der sich die „Förderung und Pflege religiöser und kultureller Aufgaben der yezidischen Gemeinden“ und „die Vertretung der gemeinsamen politischen Interessen der yezidischen Gemeinschaft“[21] zum Ziel gesetzt hat. Im Februar 2011 entstand die Gesellschaft für Christlich-Ezidische Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung.[22][23]
Der mit den Gegebenheiten vor Ort vertraute Orientalist Gernot Wießner der Universität Göttingen erwirkte mit einem Gutachten beim Verwaltungsgericht Stade 1982 die Anerkennung der Jesiden als Flüchtlinge. 1993 hat sich dieser Status vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg allgemein durchgesetzt. Auf politischer Ebene bereitete 1989 Herbert Schnoor in seiner Amtszeit als Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen den Weg für ein Bleiberecht der Jesiden. Auch die Gesellschaft für bedrohte Völker, bei der Wießner Beiratsmitglied ist, hat sich als Menschenrechtsorganisation für die Jesiden eingesetzt. In den letzten Jahren flohen vermehrt Jesiden aus dem Irak nach Deutschland.[24][25][26]
Feleknas Uca, die von 1999 bis 2009 Die Linke im Europaparlament vertrat, ist Jesidin. Der Jeside Ali Atalan gehört als Abgeordneter der Fraktion der Linken im Landtag von Nordrhein-Westfalen an.
Durch die strikten Heiratsvorschriften des jesidischen Glaubens und die modernen Einflüsse in der Diaspora entstehen zunehmend starke Spannungen, insbesondere zwischen jungen Frauen und den älteren Familiengliedern. Der traditionelle Brautpreis, der vor der Hochzeit durch die Familie des Mannes zu entrichten ist, beträgt in den deutschen Diasporagemeinden bis zu 70.000 €.[27] Auch in Deutschland kam es unter Jesiden zu Fällen von Zwangsheirat (bei beiden Geschlechtern). Der Anteil von Jesidinnen an Frauen, die sich aufgrund einer bevorstehenden Zwangsheirat an Beratungseinrichtungen wandten, lag in einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei 9,5 %.[28] Auch Blutrache zwischen verfeindeten Großfamilien und mutmaßliche Ehrenmorde wurden öffentlich. So wurde die Tötung der Jesidin Arzu Özmen im erstinstanzlichen Strafurteil gegen fünf ihrer Geschwister ausdrücklich als „Ehrenmord“ bezeichnet.

Das Auswärtige Amt schreibt zu Georgien:
Im Vorfeld der Parlamentswahlen am 1. Oktober 2012 organisieren die großen politischen Lager Kundgebungen in Tiflis und in anderen Städten, bei denen mit einer sehr hohen Anzahl von Teilnehmern und entsprechenden Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist. Zwischenfälle können nicht ausgeschlossen werden. Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschen-ansammlungen zu meiden.
Während eine Einreise über Land z.B. über die Türkei problemlos erfolgen kann, ist der Reiseverkehr über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien für Ausländer nur erschwert möglich oder gar völlig unterbrochen.
Der Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der M3 („Georgische Heerstraße“) konnte von 2006 bis 2011 nur von georgischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen der GUS-Staaten genutzt werden, ist inzwischen aber auch für den internationalen Reiseverkehr wieder geöffnet. Dennoch können Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Vor allem aber ist hierbei die Sicherheitslage im Nordkaukasus zu beachten: Von Reisen dort wird dringend abgeraten (siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation).
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird seitens der georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet (siehe unten).
1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen 
Beide Gebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der Regierung in Tiflis. In den Gebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert.
Die Situation in den Konfliktregionen kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das Georgische Außenministerium (www.mfa.gov.ge) und das Ministerium für Reintegration ().
Abchasien:
Von Reisen nach Abchasien wird grundsätzlich abgeraten. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze, wird unbedingt empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung des georgischen Außenministeriums einzuholen.
Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter der Kontrolle der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu Zwischenfällen. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in  bzw. aus dem Gebiet heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete“ über die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht möglich – es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Ein ungenehmigter Grenzübertritt (z. B. am Grenzübergang Psou) wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/Georgien eingereist wurde.
Südossetien:
Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt. Für eine Einreise in die Region sollte die Zustimmung des georgischen Außenministeriums eingeholt werden.
Das Gebiet Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Lage in Südossetien ist weiterhin prekär und unübersichtlich. Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des Waffenstillstandes nach dem Krieg 2008 kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Südossetien noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war.
Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus (Roki-Tunnel) ist über die russisch-georgische Grenze nicht möglich. Ein Grenzübertritt wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte.
2. Sicherheit im übrigen Georgien
Die Lage im übrigen Georgien ist insgesamt ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Südossetien vorbei führt, bestehen keine Bedenken. Ebenso gibt es keine Bedenken gegen die Nutzung der sogenannten „Alten Georgischen Heerstrasse“(M3), die ebenfalls nahe an Südossetien vorbei auch in das Skigebiet Gudauri führt.
In der Vergangenheit vereinzelt erfolgte oder verhinderte Sprengstoffanschläge in Vororten von Tiflis gebieten besondere Vorsicht.
Es wird insbesondere vor und nach den georgischen Parlamentswahlen am 1. Oktober 2012 empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Georgien liegt in einer Region seismischer Aktivität. Ein Erdbeben in Tiflis forderte im Jahr 2002 fünf Todesopfer; ein Erdbeben ca. 150 km von Tiflis entfernt erreichte im Jahr 2009 den Wert 6,2 auf der Richter-Skala.


Sonntag, 30. September 2012

Heute vor zwei Jahren


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 Heute vor zwei Jahren melden wir den Verlust des Passes ans Einwohnermeldeamt.

Samstag, 29. September 2012

Heute vor zwei Jahren


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 Heute vor zwei Jahren besuchen wir das Heiligtum der
Kabiren (griechisch Κάβειροι (Kabeiroi), die großen (Götter), die Mächtigen lat. Cabiri)




Wikipedia:
Kabiren waren chtonische Gottheiten, die besonders auf den nordägäischen Inseln Samothrake und Lemnos verehrt wurden. Sie fanden aber auch in Ägypten und Phönizien Verehrung. Die Griechen entlehnten diesen Geheimkult offenbar von den Phrygiern. Obwohl die Herkunft der Bezeichnung "Kabiren" semitisch, genauer gesagt phönizisch ist ("kabir" bedeutet "groß"), deutet nichts darauf hin, dass auch der Kult seine Ursprünge in Phönizien hat.
Ursprünglich handelte es sich zunächst um nur zwei Götter: ein älterer, nachmals als Hephaistos oder (in Böotien) mit Dionysos zugeordnet, und ein jüngerer, Kadmilos oder Kasmilos genannt und vielfach mit Hermes oder dem thebanischen Kadmos oder dem troischen Dardanos identifiziert. Als ihre Verehrung mit dem Kult der Demeter und Kora oder der Rhea in enge Verbindung getreten war, erschien auch eine weibliche Kabirin. Von den vier überlieferten Götternamen, die aus Mysterien der Kabiren, wahrscheinlich aus Theben bekannt sind, Axieros, Axiokersa, Axiokersos und Kadmilos, wurde behauptet, sie bezeichneten Demeter, Persephone, Hades und Hermes. Auf Samothrake waren sie Beschützer der Seefahrer und Schiffbrüchigen. Die Kabiren von Lemnos erscheinen als drei Söhne des Hephaistos und der Kabeiro und waren Schmiede, darum wurden sie Hephaistoi genannt, was sie in die Verwandtschaft zu den Telchinen rückt, jenen göttlichen Künstlern, die die ersten Götterstatuen nach menschlichem Bild aus Erz geformt haben sollen.

Das antike Samothráke liegt seit alters an einem für Nautik und Fernhandel bedeutenden Punkt: Da eine ständige Meeresströmung aus den Dardanellen in die Ägäis läuft, sammelten sich hier die Segelschiffe, die einen günstigen Wind für die Durchfahrt ins Schwarze Meer abzuwarten hatten. In dieser Situation waren sie eine leichte Beute für Piraten.
Samothrake soll nach Herodot von Pelasgern, nach anderen Quellen vom Thrakischen Stamm der Kabeiroi oder durch Dardanos mit Arkadiern und Troern kolonisiert worden sein. Historisch gesichert ist eine Kolonisierung durch Aioler aus Lesbos um 700 v. Chr., die auf Samothrake einen Stadtstaat (Polis) begründeten.
In der Schlacht bei Salamis (480 v. Chr., dritter Perserkrieg) kämpften die Bewohner von Samothrake auf Seiten der Perser, danach wurden sie (tributpflichtige) Bundesgenossen der siegreichen Athener, bis zu deren Niederlage im Peloponnesischen Krieg gegen Sparta.
Nach der Eroberung des Perserreiches durch Alexander den Großen, im Hellenismus, war Samothrake ein bedeutendes Heiligtum für die (die Seefahrt beschützenden) Dioskuren, das von den (daran geostrategisch interessierten) ägyptischen Pharaonen aus dem Haus der Ptolemaier reich ausgestattet wurde; es war also auch zugleich ein bedeutender Handelsplatz (vgl. Delos). Mit dem Ende der Diadochen-Reiche geriet die Insel unter römische Herrschaft. Im ersten vorchristlichen Jahrhundert, nach den marianischen Bürgerkriegen, wurde der an Weihgeschenken reiche Tempelbezirk von Seeräubern geplündert.
In der Apostelgeschichte (Apg 16,11) wird Samothraki namentlich erwähnt: „Wir fuhren von Troas auf dem kürzesten Weg zur Insel Samothrake, und am zweiten Tag erreichten wir Neapolis“.

Mittelalter und Neuzeit

Samothraki stand nach dem Untergang des Römischen Reiches unter byzantinischer, venezianischer und genuesischer Herrschaft. Ab 1457 gehörte die Insel zum Osmanischen Reich und bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts zum Wilajet Dschesair, der türkische Name der Insel ist Semadirek. Infolge der Balkankriege fiel Samothraki 1912 an Griechenland, und stand 1941 bis 1945 unter bulgarischer Oberhoheit. Gemäß dem Vertrag von Lausanne und dem Vertrag von Montreux ist die Insel demilitarisiert.
Seit Ende der 1950er Jahre arbeiteten viele Samothraker als Gastarbeiter unter anderem bei Mercedes, und ein schwäbischer Einfluss ist auch jetzt noch an Einzelzügen der Ortschaften bemerkbar. Im Raum Stuttgart und Waiblingen leben und arbeiten mehr Samothraker als anderswo in Deutschland.

Freitag, 28. September 2012

Heute vor zwei Jahren


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Heute vor zwei Jahren sind wir endlich auf der Insel!





Donnerstag, 27. September 2012

Heute vor zwei Jahren


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 Heute vor zwei Jahren kämpfen wir wieder einmal mit den Dornen.

Mittwoch, 26. September 2012

Heute vor zwei Jahren


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 Heute vor zwei Jahren fahren wir die anstrengendste, aber auch schönste Etappe in Europa.

Dienstag, 25. September 2012

Heute vor zwei Jahren


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Heute vor zwei Jahren werden wir in Xanthi (griechisch Ξάνθη [ˈksanθi] (f. sg), türkisch İskeçe, bulgarisch Sketscha Скеча) überfallen.

Montag, 24. September 2012

Heute vor zwei JAhren


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Heute vor zwei JAhren kommen wir am Wegweiser nach Konstantinopel vorbei.



Heute schreibt das Auswärtige Amt zu Georgien. Diese Route hatten wir ja geplant und mußten sie aufgeben:
Die Lage in Georgien ist – mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien - insgesamt ruhig. Insbesondere vor und nach den anstehenden Parlamentswahlen am 1. Oktober 2012 wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Während eine Einreise über Land z.B. über die Türkei problemlos erfolgen kann, ist der Reiseverkehr über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien für Ausländer nur erschwert möglich oder gar völlig unterbrochen.
Der Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der M3 („Georgische Heerstraße“) konnte von 2006 bis 2011 nur von georgischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen der GUS-Staaten genutzt werden, ist inzwischen aber auch für den internationalen Reiseverkehr wieder geöffnet. Dennoch können Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Vor allem aber ist hierbei die Sicherheitslage im Nordkaukasus zu beachten: Von Reisen dort wird dringend abgeraten (siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation).
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird seitens der georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet (siehe unten).
1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen 
Beide Gebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der Regierung in Tiflis. In den Gebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert.
Die Situation in den Konfliktregionen kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das Georgische Außenministerium (www.mfa.gov.ge) und das Ministerium für Reintegration ().
Abchasien:
Von Reisen nach Abchasien wird grundsätzlich abgeraten. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze, wird unbedingt empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung des georgischen Außenministeriums einzuholen.
Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter der Kontrolle der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu Zwischenfällen. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in  bzw. aus dem Gebiet heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete“ über die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht möglich – es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Ein ungenehmigter Grenzübertritt (z. B. am Grenzübergang Psou) wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/Georgien eingereist wurde.
Südossetien:
Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt. Für eine Einreise in die Region sollte die Zustimmung des georgischen Außenministeriums eingeholt werden.
Das Gebiet Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Lage in Südossetien ist weiterhin prekär und unübersichtlich. Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des Waffenstillstandes nach dem Krieg 2008 kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Südossetien noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war.
Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus (Roki-Tunnel) ist über die russisch-georgische Grenze nicht möglich. Ein Grenzübertritt wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte.
2. Sicherheit im übrigen Georgien
Die Lage im übrigen Georgien ist insgesamt ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Südossetien vorbei führt, bestehen keine Bedenken. Ebenso gibt es keine Bedenken gegen die Nutzung der sogenannten „Alten Georgischen Heerstrasse“(M3), die ebenfalls nahe an Südossetien vorbei auch in das Skigebiet Gudauri führt.
In der Vergangenheit vereinzelt erfolgte oder verhinderte Sprengstoffanschläge in Vororten von Tiflis gebieten besondere Vorsicht.
Es wird insbesondere vor und nach den georgischen Parlamentswahlen am 1. Oktober 2012 empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Georgien liegt in einer Region seismischer Aktivität. Ein Erdbeben in Tiflis forderte im Jahr 2002 fünf Todesopfer; ein Erdbeben ca. 150 km von Tiflis entfernt erreichte im Jahr 2009 den Wert 6,2 auf der Richter-Skala. 
Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.
In Tiflis gibt es gelegentlich Berichte über Raubüberfälle und Taschendiebstahl. Reisende sollten entsprechende Vorkehrungen treffen, sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind zu meiden. Bei einem Überfall sollte wegen nicht zu unterschätzender Gewaltbereitschaft kein Widerstand geleistet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften – obwohl in Georgien legal – in der georgischen Gesellschaft weniger ausgeprägt ist als in Westeuropa. Daher sind auch gewalttätige Übergriffe auf Homosexuelle und gleichgeschlechtliche Paare, insbesondere bei öffentlichem Zeigen ihrer gegenseitigen Zuneigung nicht auszuschließen.

Sonntag, 23. September 2012

Heute vor zwei Jahren


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Heute vor zwei Jahren  erreichen wir erstmals das Meer!

Heute sehen wir einen interessanten Bericht über Istanbul.

Samstag, 22. September 2012

Heute vor zwei JAhren


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Heute vor zwei JAhren treffen wir viele Griechen aus Deutschland.

Freitag, 21. September 2012

Heute vor zwei Jahren


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Heute vor zwei Jahren erreichen wir Bulgarien.

Donnerstag, 20. September 2012

Heute vor zwei Jahren


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Heute vor zwei Jahren wird uns Reiseradlern ein Hotelzimmer verweigert.

Mittwoch, 19. September 2012

Heute vor zwei Jahren


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Heute vor zwei Jahren fahren wir erstmals selbstbewußt Autobahn.

Heute lesen wir von der deutschen Visa-Praxis. Gut, daß wir kein deutsches Visum brauchten! 

Dienstag, 18. September 2012

Heute vor zwei Jahren


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Heute vor zwei Jahren brauchen wir noch einen Genesungstag unter der Brücke.


Heute lesen wir die Nachricht des Auswärtigen Amtes zum Iran:

  • Reisenden wird besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse um den umstrittenen islamfeindlichen Film zur Vorsicht geraten und dringend empfohlen, jegliche Kundgebungen, Menschenansammlungen oder Demonstrationen weiträumig zu meiden. Insbesondere sollten Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen, ihres Umfeldes oder von Polizisten/ Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden unter allen Umständen vermieden werden, da dies als Spionagetätigkeit gewertet werden kann.
  • Nach den Massenprotesten gegen die Präsidentschaftswahlen im Juni 2009, die vielfach unter Anwendung von Gewalt aufgelöst wurden und auch Tote gefordert haben, und den schweren Übergriffen auf die britische Botschaft in Teheran (29.11.2011) ist die Lage in der Hauptstadt Teheran ruhig, aber weiterhin angespannt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Proteste und Demonstrationen zu politisch sensiblen Daten immer wieder aufflammen können. Reisende sollten während des Aufenthalts in Iran die aktuelle politische Lage aufmerksam verfolgen und unter anderem an folgenden Daten besondere Vorsicht walten lassen: 11. Februar – Revolutionstag; 14. Februar – Jahrestag von Anti-Regierungsdemonstrationen; 4. November - Besetzung der US-Botschaft; 24. November 2012 – Ashura Fest; 29. November – Übergriffe auf die britischen Botschaft; 7. Dezember - sog. Studententag
  • Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon) sollte insgesamt restriktiv und mit der gebotenen Sensibilität gehandhabt werden. Dem Auswärtigen Amt sind Fälle bekannt geworden, in denen Touristen Kameras abgenommen und sie vorübergehend festgenommen wurden, da sie verdächtigt wurden, öffentliche Gebäude oder Demonstrationen fotografiert zu haben. Ebenfalls abzusehen ist vom Versenden von Fotos oder Reiseberichten, die in irgendeiner Weise Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen haben. Gleiches gilt für SMS und Telefonate. Die entsprechende Kommunikation wird überwacht und es sind Fälle bekannt, bei denen ausländische Staatsangehörige aufgrund derartiger Kommunikation mit ihrem Heimatland angeklagt und verurteilt worden sind. Die Kommunikation im Inland und mit dem Ausland ist phasenweise sehr schwierig und nicht immer möglich.
  • Iranischen Bürgern ist seit 4. Januar 2010 der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten ist. Iraner wurden zudem aufgefordert, keine Kontakte mit Ausländern, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß“ hinaus zu pflegen. In Einzelfällen wurden deutsche Staatsangehörige, die ihre Unterkunft in Iran über soziale Netzwerke im Internet organisiert hatten, von den iranischen Behörden überprüft und um sofortige Ausreise gebeten. Reisende sollten dies bei der Wahl einer Unterkunft insbesondere bei ihnen persönlich unbekannten Gastgebern bedenken.
  • Seit Mitte September 2011 ist bereits vor der Beantragung eines iranischen Visums die Vorlage einer für Iran gültigen iranischen oder deutschen Unfall- und Reisekrankenversicherung notwendig. Der Versicherungsschutz muss bei Antragstellung gegenüber der iranischen Auslandsvertretung nachgewiesen werden.
  • Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre, sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung von politischen Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland), bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran, kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Reisende haben in Iran keinerlei Möglichkeiten Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Traveller Schecks können nicht umgetauscht werden. Es gibt auch keine offiziellen Überweisungswege, die ausländische Touristen kurzfristig nutzen könnten. Reisende sollten bei ihrer Urlaubsplanung deshalb unbedingt beachten, dass sie für ihren Aufenthalt in Iran genügend Bargeld bei sich führen.
  • Alle Deutschen, die sich auch nur vorübergehend in Iran aufhalten, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät dazu, auch für kurze Aufenthalte von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Deutschenlisten haben sich auch bei den Unruhen der vergangenen Monate in anderen Ländern der Region als sehr hilfreich erwiesen. Die Liste wird ausschließlich elektronisch geführt, eine Registrierung kann unter folgendem Link erfolgen: https://service.diplo.de/elefandextern/registration.do. Eine gesonderte Übersendung der Personen- und Aufenthaltsdaten an die Botschaft ist nicht notwendig. 
  •  Terrorismus
Iran war in den letzten Jahren unregelmäßig Ziel terroristischer Anschläge, zuletzt zunehmend in Minderheitenregionen. Die Anschläge richteten sich bisher nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zu Irak und zu Pakistan sollten grundsätzlich immer auch die jeweils aktuelle Lage in den Nachbarländern in Betracht ziehen.
Seit Anfang 2009 haben iranische Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen bewaffnete Gruppierungen in der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) stark ausgeweitet. Sicherheits- und Personenkontrollen wurden verstärkt, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die iranische Regierung hat die Provinz im November 2007 für ausländische Staatsangehörige zur „no-go-area“ erklärt. Wiederholt wurden Ausländer in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl bewaffneter Angriffe auf die Sicherheitskräfte in den letzten Monaten. Die Situation in unmittelbarer Grenznähe und in der Provinzhauptstadt Zahedan gilt als gefährlich. Zuletzt wurden am 15. Dezember 2010 bei einem Anschlag in einer Moschee der Stadt Chabahar mindestens 38 Menschen getötet und me hr als 50 verletzt. Zuvor waren bei einem Doppelanschlag nahe einer schiitischen Moschee in Zahedan am 15. Juli 2010 mindestens 27 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 300 Personen wurden verletzt. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag waren am 18. Oktober 2009 mindestens 42 Menschen getötet und zahlreiche verletzt worden. Der Anschlag richtete sich gegen die Iranischen Revolutionsgarden, es gab allerdings auch zivile Opfer. Im September 2010 wurden bei einer Geiselnahme in dieser Region vier Menschen getötet.
In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West Azerbaijan gibt es immer wieder Anschlagserien gegen lokale Repräsentanten aus Justiz, Sicherheitskräften und sunnitischem Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr bereits seit Frühjahr 2009 intensiviertes Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen noch einmal verstärkt, bei Auseinandersetzung z.B. in der Stadt Sanandaj gibt es immer wieder Todesopfer. z.B. am 7.Oktober 2010 und 25. März 2011 als nach Medienberichten insgesamt sechs Polizisten und ein Passant ums Leben gekommen sowie zwölf weitere Personen verletzt wurden. Am 1. April 2011 wurden vier weitere Personen bei einem Bombenanschlag nahe der Stadt Marivan getötet. Seit Mitte Juli 2011 gibt es in der Region wieder verstärkt Kampfhandlungen zwischen Militär und der kurdischen Separatistenorganisation PEJAK, mit mehreren Todesopfern auf beiden Seiten. Insbesondere die Grenzregio nen zum Irak und die Region um die Stadt Sardasht waren betroffen.
Terrorismus in anderen Landesteilen: Bei zwei Bombenanschlägen in Teheran, die sich offenbar gegen zwei iranische Nuklearwissenschaftler richteten, wurden am 29. November 2010 eine Person getötet und mehrere verletzt. Zu einer Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz. Es wird empfohlen, bei Reisen in die Provinz Khuzestan die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Am 15. April 2011 kam es anlässlich des sechsten Jahrestages der Niederschlagung der Proteste der arabischstämmigen Bevölkerung gegen eine Politik der Iranisierung in der Provinz im Jahre 2005 zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und der arabischen Minderheit in Ahwaz und mehreren anderen Städten der Provinz (u.a. Hamidiyeh, Abadan, Khorramshahr). Dabei wurden mindestens 12 Menschen getötet und 20 verletzt. Jegliche Menschenansammlungen sollten weiträumig gemieden werden.
Reisen über Land
Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.
Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.
Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Des Weiteren  gibt es Berichte über sexuelle Belästigungen weiblicher Individualreisender.
Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg, insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad, nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen.
Für Afghanistan, Irak und die an Iran grenzende pakistanische Provinz Belutschistan bestehen Reisewarnungen.
Die Deutsche Botschaft in Teheran kann bei der Beantragung von Visa für die Länder Afghanistan und Irak sowie für Reisen nach Pakistan oder Indien auf dem Landweg durch die oben genannten Regionen keine Unterstützung gewähren. Nach Auskunft der pakistanischen Botschaft in Teheran können nur noch Visa an deutsche Staatsangehörige erteilt werden, die ihren Wohnsitz in Iran haben und im Besitz einer iranischen Aufenthaltserlaubnis sind. Weitere Informationen können Sie auf der Webseite der Botschaft unter: http://www.teheran.diplo.de/Vertretung/teheran/de/04__rk/Bescheinigungen/__bescheinigungen.html nachlesen
Bootsexkursionen
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz“ wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt worden.
Kriminalität
In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Straße (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden. Im Sommer 2009 ist in Nordteheran ein Entführungsfall bekannt geworden, bei dem ein Doppelstaater in seiner Wohnung von einer Gruppe Männern abgeholt wurde, die sich als Polizisten ausgaben, Polizeiuniformen tr ugen und gefälschte Dienstausweise vorzeigten. Die Entführer versuchten, eine Lösegeldsumme zu erpressen. Er wurde über mehrere Wochen festgehalten, ehe der Polizei die Befreiung gelang.
Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").
Naturkatastrophen
Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.

Militärische Sperrgebiete
Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN - MO'ALLEMAN - JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR. Auch in der Grenzregion zum Irak und insbesondere in der Provinz Kurdestan gibt es zahlreiche Sperrgebiete, die in jedem Falle gemieden werden sollten.