Sonntag, 17. Februar 2013

Heute vor zwei Jahren

دهانه ی غار مزدوران ( The mouth of mozdooran cave) 

http://www.panoramio.com/map/?group=138701#lt=36.094056&ln=60.373882&z=5&k=1&a=1&tab=1&pl=all

Heute schreibt das Auswärtige Amt zu Korea:

Die Republik Korea gilt als vergleichsweise sicheres Reiseland. Die Folgen der Teilung der koreanischen Halbinsel und die politischen Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) haben die Sicherheitslage für Reisende in Südkorea bisher nicht beeinträchtigt. Diese Einschätzung gilt grundsätzlich auch weiterhin nach dem Start einer nordkoreanischen Langstreckenrakete am 12. Dezember 2012 sowie dem am 12. Februar 2013 durch Nordkorea durchgeführten Nukleartest. Eine Zunahme der Spannungen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Deutschen Staatsangehörigen, die eine Unterrichtung im Krisenfall wünschen und die länger als drei Monate in Südkorea bleiben, wird empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft in Seoul anzumelden und ihre Kontaktadressen zu hinterlassen: Nähere Informationen sind auf der Website www.seoul.diplo.de im Bereich „Informationen für deutsche Staatsangehörige“ verfügbar. Dort besteht ein Link zur „elektronischen Deutschenliste“.

Allgemeine Reiseinformationen

Südkorea belegt den südlichen Teil der koreanischen Halbinsel. Das Land besteht zu etwa 70% aus Gebirgen und nur die zum Teil sehr dicht bevölkerten Ebenen entlang der Küste im Süden und Westen können in größerem Maße landwirtschaftlich genutzt werden.
Etwa entlang des 38. Breitengrades zieht sich ein 4 km breiter Grenzstreifen, in dessen weiterem Vorfeld beiderseitig umfangreiche Truppenkontingente stationiert sind. Auf südkoreanischer Seite verhindert die Ausweisung eines militärischen Sperrgebietes die unmittelbare Annäherung an die Teilungslinie. Erst seit wenigen Jahren existieren im Osten und Westen des Grenzverlaufs je ein Grenzübergang. Diese waren zeitweise und nur vom Süden her für touristische Tagesausflüge von Süd- nach Nordkorea passierbar, gegenwärtig sind sie geschlossen. Die formelle Einreise nach Nordkorea ist von Südkorea aus nicht möglich; hierzu muss der Transfer über Drittstaaten (VR China, Russland) erfolgen.
Südkorea hat eine Fläche von 99.392 qkm und ist somit etwas größer als ein Viertel der Bundesrepublik Deutschland. Die Einwohnerzahl beträgt etwa  48 Millionen. Es liegt in der gemäßigten Klimazone und hat vier ausgeprägte Jahreszeiten mit kalten, trockenen Wintern und heiß-schwülen Sommern, in denen während der Regenzeit im Juli und August etwa die Hälfte der jährlichen Niederschläge fällt. Frühling und Herbst sind die angenehmsten Jahreszeiten.

Samstag, 16. Februar 2013

Heute vor zwei Jahren

for you 

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Heute schreibt das Auswärtige Amt zu Korea:

Mehrfach kam es zu Übergriffen der Bevölkerung auf fotografierende Ausländer, die ohne koreanische Begleiter in Pjöngjang zu Fuß unterwegs waren. Meist folgte anschließend eine Festnahme des Ausländers durch die Polizei. Deswegen sollte beim Fotografieren auch anscheinend harmloser Motive stets umsichtig vorgegangen und gegebenenfalls um Erlaubnis gefragt werden.
Die medizinische Versorgung, insbesondere auf dem Land, ist absolut unzureichend. Selbst auf Ersthelfer nach Autounfällen bei Überlandfahrten muss unter Umständen stundenlang gewartet werden. Sicherheitsgurte sollten wo immer möglich unbedingt benutzt werden, sind aber auch in für den Tourismus vorgesehenen Fahrzeugen oft nicht vorhanden
Die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) gilt als vergleichsweise sicheres Reiseland. Die Teilung der koreanischen Halbinsel und die schwierigen Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und Nordkorea haben die Sicherheitslage für Reisende in den Norden bisher nicht beeinträchtigt. Diese Einschätzung gilt grundsätzlich auch weiterhin nach dem durch die Resolution Nr. 1874 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verbotenen Raketentest („Satellitenstart“) vom 12.12.2012. Eine Zunahme der Spannungen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) hat bestätigt, dass am 12. Februar 2013 ein Nukleartest durchgeführt wurde. Das hat die Spannungen in der Region erhöht.
Zwar wird derzeit nicht von einem erhöhten konkreten Risiko oder einer Gefahr für die in der DVRK lebenden oder reisenden Personen ausgegangen. Reisende sollten jedoch dennoch aktuelle Nachrichten über die Region aufmerksam verfolgen.


Allgemeine Reiseinformationen

Die Demokratische Volksrepublik Korea ist weltweit eines der Ausländern am wenigsten geöffneten Länder. Dem entsprechend ist Tourismus nur als Gruppen- oder Individualreise, in jedem Fall mit ständiger Begleitung durch einen Dolmetscher, zugelassen. Alle Besuche außerhalb der Hauptstadt sind genehmigungspflichtig, sie – wie im Übrigen der gesamte Reiseverlauf - werden von den Sicherheitsorganen strikt überwacht. Nicht alle Regionen sind für Ausländer zugänglich. Unkontrollierte Kontakte mit Einheimischen sind praktisch unmöglich und der Bevölkerung unter Strafandrohung untersagt. Individualtourismus europäischen Zuschnitts gibt es nicht. Die touristische Infrastruktur auch in den zugänglichen Gebieten hat nur ein niedriges Niveau.
Die Demokratische Volksrepublik Korea wird seit Jahren von einer Versorgungskrise heimgesucht, die auch Auswirkungen auf Reisende hat. Mit Strom- und Wasserausfällen muss selbst in der Hauptstadt gerechnet werden, ebenso wie mit im Winter kaum geheizten Räumen. Die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs ist eingeschränkt, auf dem Lande stärker als in der Hauptstadt.
Ausländische Medien sind nicht erhältlich; Zugang zu ihnen ist Einheimischen untersagt. Internetverbindungen stehen Reisenden in der Regel nicht zur Verfügung.
Eine Respektierung des herrschenden Personenkults wird erwartet.
Die durch das Nuklear- und Raketenprogramm Nordkoreas hervorgerufenen politischen Spannungen auf der koreanischen Halbinsel haben bislang keine Auswirkungen auf die Sicherheit deutscher Staatsbürger in Nordkorea.

Montag, 11. Februar 2013

Vor 3 Jahren

100408 

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Vor 4 Jahren

090416 

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Heute vor zwei Jahren

My beautiful memories ... 

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Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten schreibt heute zur teilautonomen Region Kurdistan im Irak:


Von Reisen in den Irak wird abgeraten.
Eine Ausnahme bildet die teilautonome Region Kurdistan (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimanieh). Die Region ist sicherer als die übrigen Landesteile. Je nach Entwicklung der Lage im übrigen Irak kann sich aber auch die Lage in Kurdistan ändern. Anschläge können nicht ausgeschlossen werden. Reisen nach Kurdistan sind unter Beachtung folgender Vorsichtsmassnahmen möglich:
  • Die An- und Abreise erfolgt auf dem Luftweg.
  • Sie lassen sich von einer ortskundigen Person begleiten und klären mit ihr die Sicherheitslage vorgängig ab.
  • Sie halten sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Sie meiden die Grenzgebiete zu Iran und der Türkei, wo gelegentlich Stellungen von kurdischen Rebellen bombardiert werden. Ausserdem besteht die Gefahr von Minen und Blindgängern.
  • Sie informieren die Schweizerische Botschaft in Amman über Ihren Aufenthalt und teilen ihr folgende Angaben mit: Reiseplan sowie Kontaktadressen im Irak und in der Schweiz.

Sonntag, 3. Februar 2013

Vor 30 Jahren

Ohne Titel 

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Vor 32 Jahren

Constanța [konˈstant͜sa] (deutsch Konstanza oder Konstanz, auch Constantza, türkisch Kustendji, Kustendja, Köstence, Köstendsche, im Altertum Tomis und in der Spätantike Constantiana) 8108 

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Heute vor zwei Jahren

Finally winter arrived! 

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Heute schreibt das Auswärtige Amt zur Türkei:

Es wird weiterhin empfohlen, sich nicht in der Nähe der türkisch-syrischen Grenze und in grenznahen Ortschaften aufzuhalten und insbesondere türkisch-syrische Grenzanlagen zu meiden (siehe auch bisherige weitergehende Hinweise unter Reisen über Land.)  

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen militanter Gruppierungen in der Vergangenheit auch gegen nicht-militärische Ziele muss in allen Teilen der Türkei weiterhin grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.  
Am 01. Februar 2013 war die US-Botschaft in Ankara Ziel eines Bombenanschlags, der nach Aussage türkischer Behörden durch einen Selbstmordattentäter verübt wurde. Zwei Personen wurden getötet, mehrere verletzt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, belebte Plätze im innerstädtischen Bereich, Verkehrsmittel des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs sowie Regierungs- und Militäreinrichtungen zu meiden bzw. die Anwesenheiten an solchen Orten auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken. 
Seit Sommer 2011 kommt es wieder verstärkt zu Anschlägen gegen türkische Sicherheitskräfte sowie Militär- und Polizeieinrichtungen durch die als Terrororganisation gelistete PKK, vor allem im Südosten des Landes. In einer Erklärung der PKK-nahen Organisation „Freiheitsfalken Kurdistan“ (TAK) vom 22.08.2011 heißt es, dass auch auf Zivilisten und Touristen keine Rücksicht genommen werde.
Vor diesem Hintergrund wird insbesondere bei Reisen in den Südosten des Landes zu größter Vorsicht geraten. Von Überlandfahrten sollte dort nach Möglichkeit abgesehen werden. In der Region kommt es weiterhin zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften.


Reisen über Land
In Bereichen nahe der syrischen Grenze ist mit verstärktem Militär- und Jandarmaaufkommen zu rechnen. Es wird aufgrund der aktuellen Auseinandersetzungen im türkisch-syrischen Grenzgebiet empfohlen, sich nicht in der Nähe der türkisch-syrischen Grenze und in grenznahen Dörfern aufzuhalten, insbesondere türkisch-syrische Grenzanlagen zu meiden und diese auch nicht zu fotografieren.
Im Osten und Südosten des Landes kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften. Die PKK hat in jüngster Zeit ihre Aktionen gegen die türkischen Sicherheitskräfte intensiviert. Die türkische Regierung hat harte Gegenmaßnahmen angekündigt. Reisen in diesen Landesteil sind daher mit einem deutlich erhöhten Risiko behaftet. Auch grenzüberschreitende Militäroperationen gegen PKK-Stellungen im Nordirak sind in den kommenden Monaten nicht ausgeschlossen. Bei Reisen in den Osten und Südosten der Türkei ist mit starken Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und Militärbewegungen zu rechnen.
Der türkische Generalstab hat sechs Gebiete in den Provinzen Siirt, Sirnak, Mardin und Hakkâri zu zeitweiligen Sicherheitszonen und militärischen Sperrgebieten erklärt, deren Betreten bis auf Weiteres grundsätzlich verboten ist und die einer strengen Kontrolle unterliegen. Dies betrifft insbesondere das Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak (in den Bergen, um und zwischen Sirnak und Hakkari befinden sich mehrere Sperrzonen) sowie nordwestlich von Diyarbakir und südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak).
Diese Militärsperrgebiete sind allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Sollten Sie beabsichtigen, in den entsprechenden Provinzen, in denen Sicherheitszonen und Sperrgebiete ausgewiesen sind, zu reisen, wird geraten, vor Reiseantritt das für Ihren Wohnort zuständige türkische Generalkonsulat oder die türkische Botschaft in Berlin zu kontaktieren, um dort nach der genauen, aktuellen Lage von Sperrgebieten und Sicherheitszonen in der von Ihnen bereisten Region zu fragen. Außerdem ist es empfehlenswert, sich während der Reise tagesaktuell bei der örtlichen Jandarma oder der Polizei nach der Lage dieser Gebiete zu erkundigen.
Zu beachten ist grundsätzlich, dass bezüglich militärischer oder anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen regelmäßig ein Fotografier- bzw. Filmverbot besteht. Auch wenn ein solches nicht ausdrücklich kenntlich gemacht ist, sollte im Zweifel eher von Foto- oder Filmaufnahmen abgesehen werden. Ganz besonders gilt dies in Grenzgebieten. Dort wird zu besonderer Vorsicht geraten. Gerade im türkisch-syrischen Grenzgebiet, aber auch generell an den östlichen Grenzen der Türkei, ist ein hohes Maß an individueller Sensibilität gefordert. Weisungen türkischer Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

Freitag, 1. Februar 2013

Park sorkhehhesar-4 

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Heute schreibt das Auswärtige Amt zu Kirgisistan:

Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit möglichst nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein und sich über die Sicherheitslage informiert zu halten.
Anfang Januar 2013 kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Kirgisen und Bewohnern der usbekischen Exklave Sokh im Süden Kirgisistans. Die Lage ist inzwischen wieder ruhig. Die Vorkommnisse zeigen jedoch, dass insbesondere im Süden des Landes Spannungen fortbestehen.
Die Präsidentschaftswahlen am 30.10.2011 sind ruhig verlaufen, ebenso die Amtseinführung des neuen Präsidenten Atambajew am 01.12.2011.
Bei Zusammenstößen zwischen Angehörigen der kirgisischen und usbekischen Bevölkerungsgruppen in der Stadt Osch im. Juni 2010, sind viele Menschen getötet bzw. verletzt worden. Der Übergangsregierung ist es nur mit Mühe gelungen, die dortige Lage wieder unter Kontrolle zu bringen.
Derzeit ist die Lage im Süden ruhig. Ein erneutes Aufflackern von Unruhen kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Norden des Landes.
Terrorismus
Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht völlig auszuschließen.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek - Almaty.
Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abgewartet werden muss. Die Botschaft rät daher davon ab, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.
Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint. Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze insbesondere nach Usbekistan ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Sicherheitsbehörden zu rechnen.
Grenzübergänge
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder - Schließungen nicht mit Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan nicht um einen internationalen Grenzübergang handelt. In der Vergangenheit wurde deutschen Staatsangehörigen, der Grenzübertritt dort bereits häufig verwehrt.
Kriminalität
Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem in schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.
In der generell bei Dunkelheit sehr schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit - vor allem nach Einbruch der Dunkelheit - zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, bei Dunkelheit grundsätzlich nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein. Taxen sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden. Bitte seien Sie an typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig (z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars). Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle niedrig liegt.

 Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten
Offizielle Landeswährung ist der Som. Die Währung ist voll konvertibel. Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, sofern diese zollrechtlich entsprechend deklariert werden. Der Umtausch von Bargeld (Euro oder US-Dollar) ist in den größeren Städten problemlos möglich. Es sollten möglichst nur Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 Euro) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.
Kreditkarten werden nur selten akzeptiert. In der Hauptstadt Bischkek stehen vereinzelt Geldautomaten zur Verfügung, die internationale Kreditkarten sowie auch deutsche EC-Karten akzeptieren. Internationale Bar-Überweisungen können zum Beispiel über Western Union durchgeführt werden.
Sprachkenntnisse
Beim Besuch entlegener Gegenden ist für Reisende ohne kirgisische oder russische Sprachkenntnisse sprach- und ortskundige Begleitung zu empfehlen (auch aus Sicherheitsgründen).
Verhalten bei Polizeikontrollen
Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ. Die kirgisische Polizei hat das Recht, Ihren Pass und das Visum zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten. Reisende sollten daher ihren Reisepass stets bei sich führen.
Sonstige Verhaltenshinweise
Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden. Von „wildem Campen“ ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter rät die Botschaft aus Sicherheitsgründen ab.

Donnerstag, 31. Januar 2013

Heute vor zwei JAhren

 تهران - خیابان امیرکبیر اسفند 86 

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Heute schreibt das Auswärtige Amt zu Usbekistan:


Reisen über Land / Terrorismus
Die Lage in Usbekistan ist weiterhin ruhig. Die Unruhen in Südkirgisistan im Juni 2010 haben bislang keine Auswirkungen auf touristische und sonstige Reisen in Usbekistan. Allerdings ist weiterhin von einer latenten Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande. Es wird dennoch empfohlen, sich bei Reisen in Usbekistan umsichtig zu verhalten.

Die usbekischen Behörden haben ihre intensiven Sicherheitsvorkehrungen (check-points, Personenkontrollen) beibehalten. Die Kontrollen betreffen vermehrt auch Ausländer bei der Ausreise aus Usbekistan insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen die Registrierungspflicht und die Devisenbestimmungen (s. auch Allgemeine Reiseinformationen).
Im Ferghanatal kam es Ende Mai 2009 zu gewaltsamen Zwischenfällen (Selbstmordanschlag in der Stadt Andischan, Angriff auf eine Polizeistation an der Grenze zu Kirgisistan). Die Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen der Sicherheitskräfte wurden daraufhin verstärkt. Die Passstraße ins Ferghanatal ist geöffnet, allerdings muss sich jeder Reisende bei den Kontrollpunkten mit seinem Pass ausweisen; die Grenzübergänge nach Kirgisistan stehen derzeit nicht für den Grenzübertritt von Touristen offen. Auch andere Grenzen können ad hoc geschlossen oder für die Durchreise mit dem Pkw gesperrt werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder Schließungen nicht mit Vorlaufzeit bekanntgegeben werden. Bei Reisen ins Ferghanatal ist erhöhte Vorsicht angeraten, von Reisen in das Grenzgebiet wird abgeraten.
Anfang Januar 2013 kam es zu gewaltätigen Auseinandersetzungen zwischen Kirgisen und Usbeken in der usbekischen Exklave Sokh im Süden Kirgisitans.
Die Lage ist inzwischen wieder stabil; Reisen in diese Region sind bis auf weiteres nicht möglich.


Allgemeine Reiseinformationen

Registrierung
Innerhalb von drei Tagen müssen sich Ausländer (ausgenommen Diplomaten) beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bitte beachten Sie, dass bei Einreise mit einem Touristenvisum eine Registrierung nur über Hotels erfolgen kann. Sofern Sie anderweitig, z.B. bei Familienangehörigen oder Bekannten unterkommen möchten, muss Ihr Gastgeber vor der Visabeantragung seine Einladung beim UVViOG zur Beglaubigung vorlegen. Der Einlader muss anschließend die Einladung bei der Konsularabteilung des usbekischen Außenministeriums vorlegen. Das usbekische Außenministerium vergibt daraufhin eine Telexnummer, die der usbekischen Auslandsvertretung übermittelt wird, bei der das Visum beantragt wird. Wird keine diesen Vorschriften entsprechende Einladung bei Visabeantragung vorgelegt, erteilen die usbekische n Vertretungen erfahrungsgemäß touristische Visa, mit denen jedoch keine Registrierung bei einem Privataufenthalt möglich ist. Es wird dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich der korrekten Visakategorie zu überprüfen, da es nicht möglich ist, die Visumskategorie nachträglich in Usbekistan zu ändern. In diesen Fällen bleibt allenfalls die Möglichkeit, eine Hotelunterkunft zu buchen, die die Formalitäten der Registrierung übernimmt.  Es wird ausdrücklich davon abgeraten, Registrierungsbelege durch Dritte beschaffen zu lassen, da anderenfalls Schwierigkeiten bei der Ausreise auftreten können.

Im August 2012 wurden die Bestimmungen über Einreise und Aufenthalt dahingehend verschärft, dass ein Ausländer bei Verletzung der Aufenthaltsbestimmungen abgeschoben werden kann mit der Folge einer Einreiseverweigerung von einem bis drei Jahre. Als Verletzung des Aufenthaltsrechts gelten hierbei ein Aufenthalt ohne bzw. mit ungültig gewordener Aufenthaltserlaubnis sowie die Nichteinhaltung der Bestimmungen über die Registrierung bei vorübergehenden oder längerfristigen Aufenthalten. Da ein Touristenvisum nicht innerhalb Usbekistans in ein Besuchsvisum geändert werden kann, riskieren Reisende, die mit einem Touristenvisum einreisen und für ihren Aufenthalt keinen Hotelaufenthalt vorgesehen haben, dass sie aufgrund der neuen Regelungen abgeschoben werden und eine Einreiseverweigerung gegen sie verhängt wird.
Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw. Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden erfahrungsgemäß genauestens überprüft. Die Mindeststrafe bei Missachtung der Vorschriften beträgt ca. 700,- €. Für eine Anmeldung für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt die Anmeldegebühr 20 US $.
Geld / Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die usbekische Währung ist der Sum. Bei der Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußeren Zustand zu empfehlen. Achtung: Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Rückumtausch von Sum in US-Dollar ist bei Vorlage von entsprechenden Umtauschbelegen über vorangegangenen Dollarverkauf grundsätzlich möglich. Ein Rücktausch in Euro ist nicht möglich. Travellerschecks und Kreditkarten sind noch unüblich. Theoretisch verfügen größere Hotels, in denen internationale Gäste logieren, über Geldautomaten, an denen mit Kreditkarte und PIN-Nummer US-Dollars gezogen werden können. Allerdings sind die Geldautomaten oftmals nicht bestückt.

Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular „Zollerklärung“ gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage. Bei der Einreisekontrolle muss darauf geachtet werden, dass der Reisende eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder  zurück erhält. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden, anderenfalls muss mit Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.
In der Zollerklärung bei Ein- und Ausreise müssen sämtliche mitgeführten Devisen (auch Travellerschecks) angegeben werden. Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.
Verhaltensempfehlungen
Als Verhaltensmaßnahme empfiehlt es sich, nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine und nicht zu Fuß in abgelegeneren Stadtteilen oder wenig frequentierten Orten wie  z.B. Unterführungen unterwegs zu sein. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht. Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden.

Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird. Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.
Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben, keinesfalls jedoch für einen längeren Zeitraum und ohne entsprechende Begründung, zu welchem Zweck der Pass einbehalten wird.
Nutzung von SIM-Karten usbekischer Mobiltelefongesellschaften:
Nach der Einreise und Erhalt der Registrierung können auch Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Usbekistan eine lokale SIM-Karte erwerben. Zurzeit wird dieser Service nur von der Gesellschaft Ucell angeboten. Erhältilch sind die SIM-Karten unter Vorlage des Passes mit Registrierungsnachweis bei allen Ucell-Verkaufsstellen.