Samstag, 1. September 2012

Heute vor zwei Jahren


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 Heute vor zwei Jahren finden wir Trinkwasserbrunnen in der Vojvodina und Spuren des Kosovo-Krieges.

















Heute schreibt das Auswärtige Amt zur Türkei:

Ausreise in den Irak
Weiterreise in Drittländer
Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.
Für Reisende, die über die Türkei nach Afghanistan, Indien, Pakistan, Nigeria oder Tadschikistan reisen möchten, teilte das Gesundheitsministerium der Türkei im Juli 2011 mit, dass aufgrund der hohen Anzahl an Polioerkrankungen (=Kinderlähmung) in den entsprechenden Ländern der o.g. Personenkreis eine Dosis Schluckimpfung (zwei Tropfen) gegen Polio bei der Ausreise erhalten soll, sofern nicht bescheinigt werden kann, dass innerhalb des letzten Monats vor Reisebeginn eine solche Impfung bereits vorgenommen wurde. Wenn die Impfung abgelehnt wird, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben. Eine Ablehnung der Impfung kann die Verweigerung der (Wieder)Einreise zur Folge haben.
Die Ausreise aus der Türkei in den Irak ist seit dem 01.07.2004 nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak hingewiesen. Deutsche Staatsangehörige sind seit dem 01.07.2004 visumspflichtig.
Weiterreise nach Syrien
Anlässlich der aktuellen Situation in Syrien warnt das Auswärtige Amt ausdrücklich vor Reisen in dieses Land. In diesem Zusammenhang wird auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Syrien hingewiesen. Aktuellen Nachrichten zufolge hat die syrische Regierung im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien verstärkt Minen ausgelegt, um syrische Staatsangehörige an der Flucht in die Türkei zu hindern.
Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.

Wir weisen hier darauf hin, daß wir das Visum für die Autonome Region Kurdistan (kurdischهه‌رێمی کوردستانHeremê Kurdistanê, arabisch ‏إقليم كردستان العراق‎ Iqlīm Kurdistān) an der Grenze erhalten haben! Das Visum für den Iran (Persien, persisch ‏ايرانĪrān Zum Anhören bitte klicken! [iːˈrɔːn], dt. Land der Arier) in Ankara.

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