Heute vor zwei Jahren besuchen wir das Atatürk-Mausoleum - kurz vor dem Nationalfeiertag am 29.10..
Samstag, 27. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Heute vor zwei Jahren besuchen wir das Atatürk-Mausoleum - kurz vor dem Nationalfeiertag am 29.10..
Freitag, 26. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Heute vor zwei Jahren ist der Visums-Code aus Teheran da!
Heute ist Opferfest (arabisch عيد الأضحى, DMG ʿĪdu l-Aḍḥā)
Wikipedia:
Das Opferfest (arabisch عيد الأضحى, DMG ʿĪdu l-Aḍḥā) ist das höchste islamische Fest. Es wird zum Höhepunkt des Haddsch gefeiert, der Wallfahrt nach Mekka, welches jährlich am Zehnten des islamischen Monats Dhu l-hiddscha beginnt und vier Tage andauert. Aufgrund des islamischen Mondkalenders kann das Opferfest zu jeder Jahreszeit stattfinden, es verschiebt sich im Sonnenkalender rückwärts um meist elf Tage pro Jahr.
Mit dem 'Īd al-fitr, dem Fest des Fastenbrechens am Ende des Fastenmonats Ramadan, gehört es zu den bedeutendsten Festlichkeiten im Islamischen Jahreskreis.
Es ist für alle gläubigen Muslime weltweit Pflicht, zur Feier des Festes ein Tier zu opfern, wenn sie es sich denn finanziell leisten können. Das Fleisch des Tieres sollen sie auch unter den Armen und Hungrigen verteilen. Es ist ein guter Brauch, allen Freunden und Verwandten zum Opferfest die besten Wünsche zu versichern und auch ihnen etwas von dem Fleisch zu geben. Manchmal wird auch einfach geopfert, um Allah zu danken.
Nach regionaler Verfügbarkeit werden Schafe, aber auch andere domestizierte Tiere wie Ziegen, Rinder, Kamele in Trockengebieten oder Wasserbüffel wie in Indonesien geschlachtet. Allgemein werden nur Paarhufer – außer dem als unrein geltenden Schwein – rituell geschächtet.
Weil das Opferfest und das Fastenbrechenfest unter allen Musliminnen und Muslimen unumstritten und in allen islamischen Rechtsschulen und des Islams verbindlich als die wichtigsten Feste des Islams gelten, können Schüler islamischen Glaubens sich an diesem Tag bundesweit vom Unterricht befreien lassen. Dies geschieht durch schriftliche Meldung der Eltern bzw. im Fall der Volljährigkeit durch Eigenmeldung. Die Lehrer sind deshalb angewiesen, an beiden Festen keine Klassen- oder Kursarbeiten oder sonstige Leistungsnachweise zu terminieren. Eine Abweichung um einen Tag durch die jeweilige Gemeinde wird toleriert. Freigehalten von Leistungsnachweisen wird aber verbindlich nur der im Amtsblatt veröffentlichte Haupttag.[2]
Ähnlich wie bei christlichen Feiertagen (z. B. dem Buß- und Bettag, der in den meisten Bundesländern kein gesetzlicher Feiertag mehr ist), können Arbeitnehmer am Tag des Opferfestes einen Tag Urlaub nehmen oder unbezahlten Urlaub beantragen.
Zu beachten ist auch, dass die beabsichtigte Schlachtung eines Opfertieres bei dem zuständigen Amtstierarzt zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung anzumelden ist. Eine Schlachtung ohne Betäubung (Schächten) ist nach der deutschen Rechtslage grundsätzlich verboten, jedoch kann eine Sondergenehmigung aus religiösen Gründen erteilt werden.
Das Opferfest beginnt mit dem 10. Dhu l-hiddscha, und endet vier Tage später am 14. Dhu l-hiddscha. Bei den genannten Tagen handelt es sich um in Saudi-Arabien durch Mondsichtung anerkannte Termine, an denen sich viele Länder orientieren. In Ländern wie Indonesien oder von Gruppen wie der Islamic Society of North America wird der Termin aber auch teilweise abweichend durch eigene Mondsichtung festgelegt. Zukünftige Termine können durch abweichende Mondsichtung mit Beginn des Dhu l-hiddscha noch einer Änderung unterliegen. Die Zeit vor dem 10. Dhu l-hiddscha bis mindestens zum Sonnenaufgang desselbigen verbringt der Pilger in Arafat
Der erste Tag des höchsten islamischen Festes fällt in diesem Jahr auf den 10. Dhu l-hiddscha 1433 n.H. bzw. auf den 26. Oktober 2012 nach Gregorianischer Zeitrechnung.[3]
Da der „Tag von Arafat“ (yaumu arafa) von den örtlichen Behörden in Mekka auf den Donnerstag, 25. Oktober festgesetzt wurde, besteht für Moscheegemeinden die Möglichkeit, in Solidarität mit den Pilgern (Hudschadsch) das Festgebet und die Opferung am Freitag, den 26. Oktober 2012 zu vollziehen.
Trotz Kontroversen ist der erste Tag des Opferfestes der 26. Oktober 2012, wobei allerdings einzelne türkische Organisationen ausscheren wollen.
Der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland, die Organisation in der die vier größten muslimischen Verbände in Deutschland vertreten sind, hat bereits am 18. Oktober 2012 offiziell über eine Pressemitteilung erklärt, dass der erste Tag des Opferfestes am Donnerstag, den 25. Oktober 2012 sein soll. Wie man zu diesem Schluss gekommen ist, lässt sich leider nicht genau nachvollziehen. Fakt ist, sowohl Saudi-Arabien als auch die Mehrheit der islamischen Länder werden erst am Freitag, den 26. Oktober 2012 das Opferfest begehen. Gleichzeitig gibt es gute Gründe, in diesem Jahr an der Terminierung des KRM zu zweifeln, und den Freitag als richtigeres Datum für das Opferfest anzunehmen.
Muslime in Deutschland sollten sich daher nicht auf öffentliche Erklärungen verlassen. Vielfach wird es so sein, dass wohl nur in türkischen Gemeinden am Donnerstag bereits das Festgebet verrichtet wird, während in arabisch geprägten Moscheen zusammen mit der Mehrheit der Muslime auf der gesamten Welt das Opferfest am Freitag begangen werden wird.[4][5][6][7][8]
Donnerstag, 25. Oktober 2012
Heute vor zwei JAhren
Heute vor zwei JAhren finden wir einen Schneider für die Gamaschen.
Heute schreibt das Auswärtige Amt:
Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) werden derzeit und bis auf weiteres nicht erteilt.
Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten mit deutschen EC-Karten ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Reisende nach China sollten daher in jedem Fall andere Zahlungsmittel (Kreditkarte, Bargeld etc.) vorbehalten.
Mittwoch, 24. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Heute vor zwei Jahren haben wir gute Gespräche über Gott und die Welt.
Heute schreibtdas Auswärtige Amt:
Im Norden Kosovos ist bei angespannter Lage seit den gewalttätigen Zusammenstößen Ende Juli 2011 eine Beruhigung der Situation zu verzeichnen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass es erneut zu isolierten, sicherheitsrelevanten Vorkommnissen kommt. Reisenden wird weiterhin geraten, von nicht notwendigen Reisen in den Norden Kosovos abzusehen. Dies betrifft die Gebiete nördlich des Flusses Ibar in den vier Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica. Insbesondere sollten bis auf weiteres die Grenzübergänge zu Serbien (bei Brnjak bzw. Jarinje) nicht benutzt werden. Grundsätzlich wird geraten, größere Menschenansammlungen zu meiden und besonders vorsichtig zu handeln
Trotz der grundsätzlich sehr gastfreundlichen Einstellung der Bevölkerung wird in einigen Teilgebieten (v.a. der mehrheitlich von Kosovo-Serben bewohnten Region nördlich des Flusses Ibar) der Republik Kosovo weiterhin empfohlen, sich bei individuell durchgeführten Reisen von Ortskundigen begleiten zu lassen.
Innenpolitische Lage
Im restlichen Teil Kosovos ist die Lage grundsätzlich ruhig.
Am 22.10.2012 ist es zu gewalttätigen
Auseinandersetzungen bei einer Demonstration in der Hauptstadt Pristina
gekommen, bei denen es auch Verletzte gegeben hat. Isolierte
Zwischenfälle können auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Es wird empfohlen, sich auch über die lokalen Medien über die Sicherheitslage vor Ort zu informieren.
Dienstag, 23. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Heute vor zwei Jahren machen wir einen Ausflug auf die Zitadelle von Ankara (Ankara Kalesi).
Montag, 22. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Sonntag, 21. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Samstag, 20. Oktober 2012
Heute vor zwei JAhren
Heute vor zwei JAhren gibt es in der Moschee Platz zum Kochen.
Heute schreibt das Auswärtige Amt zu Tadschikistan
Sicherheitslage im Pamirgebiet, Hauptstadt Chorog und Umgebung
Die Regierung der Republik Tadschikistan erteilt
nach Ende der Operationen von Sicherheitskräften der Regierung im
Autonomen Gebiet Berg-Badachschan (GBAO) nunmehr wieder Genehmigung für
Reisen in die Region. Das Auswärtige Amt rät bei Reisen in die
GBAO-Region zu erhöhter Aufmerksamkeit.
Von September bis März ist in den höheren Lagen zunächst mit heftigen Schneefällen zu rechnen, welche zu Straßensperrungen und unpassierbaren Pässen führen können. Davon sind regelmäßig auch die Hauptverkehrswege betroffen. Bei einsetzendem Tauwetter im Frühjahr besteht eine erhöhte Gefahr von Schnee- und Schlammlawinen, wodurch Überlandfahrten zu einem großen Risiko werden können.
Terrorismus
An der Grenze zu Afghanistan kommt es vereinzelt zu
Schusswechseln zwischen afghanischen Drogenschmugglern und
tadschikischen Vertretern der Grenztruppen und der
Drogenkontrollbehörde. Ausländer sind von solchen Aktionen normalerweise
nicht betroffen.
Fahrten nahe der Grenze zu Afghanistan sollten
jedoch nur nach vorheriger Information über die aktuelle Sicherheitslage
und unter größtmöglicher Umsicht durchgeführt werden.
Das Risiko terroristischer Anschläge auch auf
westliche Einrichtungen erscheint derzeit weiterhin gering, kann aber
nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher weiterhin zur Vorsicht und
Wachsamkeit aufgerufen.
In den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan gibt es islamische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung.
Reisen über Land
Bei Reisen muss in jedem Fall beachtet werden, dass
es an der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog zwischen
Kalaikum und Khorog beiderseits der Straße Minenfelder gibt, die nicht
immer gut markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und
Kirgisistan und in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich
Minenfelder. Auch gab es vereinzelt Berichte über Raub-Übergriffe auf
unter anderem zivile Fahrzeuge, die Strecken nahe der afghanischen
Grenze befahren haben. Derartige Fahrten sollten, wenn überhaupt, nur
mit größtmöglicher Vor- und Umsicht durchgeführt werden. Auf den im
nachstehenden Abschnitt befindlichen Hinweis betreffend die Vermeidung
von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird hingewiesen.
Bei Wintereinbruch sind viele Pässe nicht mehr
befahrbar und daher gesperrt. Reisende über Land sind angehalten, sich
tagesaktuell über die jeweilige Verkehrssituation auf vorgesehenen
Strecken zu informieren.
Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit
wird aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse abgeraten. Bei
Überlandfahrten sollte grundsätzlich davon abgesehen werden, die
üblichen öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, da diese in sehr
schlechtem technischen Zustand sind.
Angesichts unzureichender bzw. fehlender ärztlicher
Versorgung sollten sich Reisende über ein generell erhöhtes Reiserisiko
im Falle einer Notlage bewusst sein. Auch einfache Unfallhilfe ist oft
nicht gewährleistet. Besonders bei Notfällen im
Zusammenhang mit Bergwanderungen ist eine schnelle Hilfe oft nicht
möglich, da ein erheblicher Teil der zahlreichen bei Bergsteigern und
Wanderern beliebten Strecken auch nicht per Hubschrauber erreichbar ist
und die Kommunikationsmöglichkeiten wegen des nur zum Teil
funktionierenden Mobiltelefonempfangs sehr eingeschränkt sind.
Tadschikistan ist Erdbebengebiet. Im Falle
entsprechender Erdbeben kann nicht mit angemessenem Katastrophenschutz
gerechnet werden.
Grundsätzlich ist jeder Reisende gehalten, sich
tagesaktuell über die Sicherheitslage an seinem jeweiligen Zielort und
entlang der Reiseroute zu informieren.
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Tadschikistan,
Türkei
Freitag, 19. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Heute vor zwei Jahren geraten wir in ein Unwetter.
Heute lesen wir erschreckende Nachrichten aus JApan.
Donnerstag, 18. Oktober 2012
heute vor zwei Jahren
Mittwoch, 17. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Dienstag, 16. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Heute vor zwei Jahren kämpfen wir mit unsäglichen Steigungen und Rollsplitt.
Montag, 15. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Heute vor zwei Jahren genießen wir die gefaßten Quellen im Osmanischen Reich.
Sonntag, 14. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Heute vor zwei Jahren beginnen wir via Internet, das Visum für den Iran zu beantragen und scheitern am Hochladen der Dokumente.
Heute schreibt das Auswärtige Amt zu Georgien:
Die Lage in Georgien ist – mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien - insgesamt ruhig.
Während eine Einreise über Land z.B. über die Türkei problemlos erfolgen kann, ist der Reiseverkehr über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien für Ausländer nur erschwert möglich oder gar völlig unterbrochen.
Der Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der M3 („Georgische Heerstraße“) konnte von 2006 bis 2011 nur von georgischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen der GUS-Staaten genutzt werden, ist inzwischen aber auch für den internationalen Reiseverkehr wieder geöffnet. Dennoch können Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Vor allem aber ist hierbei die Sicherheitslage im Nordkaukasus zu beachten: Von Reisen dort wird dringend abgeraten (siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation).
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird seitens der georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet (siehe unten).
1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
Beide Gebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der Regierung in Tiflis. In den Gebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert.
Die Situation in den Konfliktregionen kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das Georgische Außenministerium (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mfa.gov.ge) und das Ministerium für Reintegration (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.smr.gov.ge).
Abchasien:
Von Reisen nach Abchasien wird grundsätzlich abgeraten. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze, wird unbedingt empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung des georgischen Außenministeriums einzuholen.
Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter der Kontrolle der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu Zwischenfällen. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete“ über die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht möglich – es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Ein ungenehmigter Grenzübertritt (z. B. am Grenzübergang Psou) wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/Georgien eingereist wurde.
Südossetien:
Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt. Für eine Einreise in die Region sollte die Zustimmung des georgischen Außenministeriums eingeholt werden.
Das Gebiet Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Lage in Südossetien ist weiterhin prekär und unübersichtlich. Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des Waffenstillstandes nach dem Krieg 2008 kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Südossetien noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war.
Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus (Roki-Tunnel) ist über die russisch-georgische Grenze nicht möglich. Ein Grenzübertritt wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte.
2. Sicherheit im übrigen Georgien
Die Lage im übrigen Georgien ist insgesamt ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Südossetien vorbei führt, bestehen keine Bedenken. Ebenso gibt es keine Bedenken gegen die Nutzung der sogenannten „Alten Georgischen Heerstrasse“(M3), die ebenfalls nahe an Südossetien vorbei auch in das Skigebiet Gudauri führt.
In der Vergangenheit vereinzelt erfolgte oder verhinderte Sprengstoffanschläge in Vororten von Tiflis gebieten besondere Vorsicht.
Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Georgien liegt in einer Region seismischer
Aktivität. Ein Erdbeben in Tiflis forderte im Jahr 2002 fünf Todesopfer;
ein Erdbeben ca. 150 km von Tiflis entfernt erreichte im Jahr 2009 den
Wert 6,2 auf der Richter-Skala.
Samstag, 13. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Heute vor zwei Jahren versinken wir im Schlamm.
Heute wird der EU der Friedensnobelpreis verliehen. Wir sind ja bewußt unter EU-Flagge gefahren und waren ganz erstaunt, daß bei Rückkehr im Oktober 2011 die EU plötzlich durch die Schuldenkrise diskreditiert war. Heute freuen wir uns über die Entscheidung.
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Freitag, 12. Oktober 2012
Heute vor zwei JAhren
Heute vor zwei JAhren werden wir in Nicäa von einem Reiseradler nach Ankara eingeladen.
Wikipedia
Das Erste Konzil von Nicäa wurde vom römischen Kaiser Konstantin I. im Jahr 325 in der kleinen Stadt Nicäa (heute İznik, Türkei) bei Konstantinopel (heute Istanbul) einberufen, um den in Alexandria ausgebrochenen Streit über den Arianismus zu schlichten. Teilnehmer waren zwischen 200 und 318 Bischöfe, die fast alle aus dem Osten des Reiches kamen, damit der Streit um das Wesen Jesu und die Trinität beendet werde, da Konstantin das Christentum als stabilisierenden Faktor seines Kaisertums zu benutzen gedachte. Das Konzil endete mit dem (vorläufigen) Sieg der Gegner des Arianismus und der Formulierung des nicänischen Glaubensbekenntnisses, obwohl die arianischen Bischöfe in der Mehrzahl waren. Aber als der Kaiser die Diskussion damit beendete, dass „der Sohn eines Wesens mit dem Vater“ sei, gaben alle Bischöfe, die anderer Meinung gewesen waren, dem Wort des Kaisers, der sich als „Bischof der Bischöfe“ bezeichnete, nach.
Die Kanones des Konzils sind die ersten Lehrentscheidungen der christlichen Gesamtkirche, die allein durch die gemeinsamen Unterschriften von über 300 Bischöfen aus dem gesamten damaligen Verbreitungsgebiet des Christentums eine weit höhere Bedeutung hatten, als die bisherigen Entscheide einzelner Bischöfe oder lokaler Bischofsversammlungen. Durch die Autorität des Kaisers, der das Konzil einberufen hatte, wurden sie für die gesamte Kirche im Reich verpflichtend.
In der Kirchengeschichte wird das Konzil von Nicäa als das erste ökumenische Konzil gezählt und als einer der wesentlichen Bezugspunkte der Kirchengeschichte angesehen, so dass die Geschichte der Alten Kirche oft in vor-nicänische und nach-nicänische Theologie eingeteilt wird. Die kirchenhistorische Bedeutung des Konzils kristallisierte sich jedoch erst im Verlauf des vierten Jahrhunderts heraus, und die Beschlüsse des Konzils wurden nach dem Tod Konstantins 337 vielfach in Frage gestellt, bevor sie 381 durch das erste Konzil von Konstantinopel bestätigt wurden.
Der Gedenktag für das Erste Konzil von Nicäa ist in der Lutherischen Kirche - Missouri-Synode der 12. Juni. In der orthodoxen Kirche wird es am sechsten Sonntag nach Ostern gefeiert.
Heute sehen wir einen erschreckenden Bericht über Mutationen in Japan.
Donnerstag, 11. Oktober 2012
Mittwoch, 10. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Heute vor zwei Jahren besuchen wir den Ort desKonzils und erleben Gentrifizierung.
Wikipedia:
Das Erste Konzil von Konstantinopel (das 2. ökumenische Konzil) wurde von Kaiser Theodosius im Jahre 381 einberufen, um den seit 325 andauernden Streit und die drohende Glaubensspaltung zwischen Trinitariern und Arianern zu lösen.
Das so genannte erste Konzil von Konstantinopel, das als das zweite ökumenische Konzil gilt, fand 381 unter der Herrschaft des Kaisers Theodosius I. statt, welcher im Inneren das Christentum zur Staatsreligion erhob und Gesetze gegen das Heidentum und insbesondere gegen christliche Häresien erließ. De facto handelte es sich eigentlich um eine Synode der oströmischen Bischöfe, der Bischof von Rom war nicht geladen und hatte auch keine Legaten entsandt. Dennoch wurde die Durchsetzung der Trinitätslehre fundamental positioniert und dabei die endgültige Form des Nicänisch-konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses festgesetzt. Es nahmen insgesamt 150 Bischöfe teil.
Es wurde endgültig über den Arianischen Streit entschieden. Des Weiteren wurde die Infragestellung der Gottheit des Heiligen Geistes durch Macedonius I. und die Macedonianer beantwortet, indem man die wahre Gottheit des Heiligen Geistes klar herausstellte. Ihm sollte fortan gleiche Verehrung zukommen, wie sie auch dem Vater und dem Sohn zukommen.
Die Erklärung des Kaisers Theodosius erläuterte, als wahrer Christ gelte nur, wer in der Religion lebe, die der Apostel Petrus den Römern überliefert habe und zu der sich der damalige Papst Damasus sowie der damalige Bischof von Alexandria, Petros, bekennen würden; daher gelte, „dass wir also an die eine Gottheit des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes bei gleicher Majestät und heiliger Dreifaltigkeit glauben.“ Alle anderen, die diesem Dogma nicht zustimmen wollten, sollten als Häretiker gelten.
Das so genannte „Athanasische Glaubensbekenntnis“, welches die Lehre der Trinität in prägnanter Form ausdrückt, ist noch heute in der römisch-katholischen und in anderen Kirchen gültig. Darin wird erklärt: „Gottes Sohn ist wahrer Gott und wahrer Mensch.“ „Er ist leidensunfähig und unsterblich in der Gottheit“, aber in der Menschheit ... ist er gestorben und wurde begraben.“ „Wir glauben auch an den Heiligen Geist, der vollkommener und wahrer Gott ist. Wer aber selig werden will, muss dies von der heiligsten Dreifaltigkeit glauben“. („Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung“, Neuner/Roos)
Bereits vor dem Konzil wurde am 27. Februar 380 in Thessaloniki das Dreikaiseredikt „Cunctos populos“ von den römischen Kaisern Theodosius I., Gratian und Valentinian II. verabschiedet. Es beendete die nominelle Religionsfreiheit des 4. Jahrhunderts. Das Edikt richtete sich formell an die Bevölkerung Konstantinopels, wurde aber an das gesamte Reichsvolk gerichtet. Inhaltlich wird der (römisch-alexandrinische) Glaube an die Dreieinigkeit Gottes zur verbindlichen Staatsreligion, was davon abweicht, zur Häresie mit den entsprechenden Konsequenzen erklärt, die vorerst zu Verbannungen und Kirchenschließungen führten. Die erste Todesstrafe wurde 385 in Trier verhängt. Gleichwohl wurde das Edikt nie aufgehoben, sondern bildete eine Rechtsgrundlage für das im 13. Jahrhundert ins Leben gerufene Amt der Inquisition.
Im Dekret, das Kaiser Theodosius nach dem Konzil von 381 erließ, verkündete er: „So glauben wir, gemäß der Lehre der Apostel und des Evangeliums, an die alleinige Göttlichkeit des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes unter Annahme gleicher Hoheit und liebevoller Dreieinigkeit. Alle, die diesem Glauben anhängen, sollen nach unserem Befehle den Namen allgemeine (gr.: katholische) Christen tragen.“ Alle Außenseiter, die dem trinitarischen Bekenntnis nicht zustimmten, wurden vom Kaiser als Ketzer bezeichnet. Im selben Dekret kündigte er ihnen drakonische Maßnahmen an: „Die Übrigen, wahnwitzig und geistesgestört wie sie sind, sollen die Schmach ihres häretischen Glaubens tragen. Ihre Versammlungsorte sollen nicht Kirchen heißen. Sie sollen vor allem die göttliche Strafe, dann aber auch die Strafe unserer Ungnade erleiden, die wir nach Gottes Willen ihnen erweisen wollen." (Kirchengeschichte 1955)
Dienstag, 9. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Heute vor zwei Jahren kaufen wir keine Gewürze, wo türkische Frauen keine Gewürze kaufen.
Montag, 8. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Heute vor zwei Jahren frieren wir in der ungeheizten Jugendherberge und schauen dem Dauerregen zu.
Sonntag, 7. Oktober 2012
“Krieg auf den Straßen”
Bundesverkehrsminister Ramsauer spricht von einer
Verrohung der Radfahrer_innen auf den Straßen und von
“Kampfradlern”. Die Gewerkschaft der Polizei fordert härtere
Strafen bei Verkehrsdelikten mit dem Rad.
Wir sagen: Wer so etwas plant bzw. sich so rücksichtslos verhält, muss sich nicht wundern, wenn Radler_innen auf Fußwege oder qualitativ viel hochwertigere Straßen ausweichen. Allerdings sind die Straßen meist durch Bordsteine so abgetrennt, dass ein Ausweichen auf Fußwege sowohl von den Planer_innen, wie auch von Autofahrer_innen, gewollt scheint. Und wir fragen uns auch, welche Verkehrsplaner_innen – vor allem im ländlichen Raum – darauf kommen, dass Radwege nicht gerade sein müssen? Ständig soll bei einer Autohaltebucht oder einer einmündenden Straße nach links oder rechts umgeschwenkt werden. Wer so etwas plant, fährt nicht regelmäßig mit dem Rad und lädt quasi zum Regelverstoß ein.
Die für Radler_innen gemachten Verkehrsvorschriften kommen aus einer Zeit, in der die Menge und die Bedeutung von umherfahrenden Fahrrädern noch wesentlich geringer war. Inzwischen kann der Fahrradverkehr in einigen Städten vom Aufkommen her locker mit dem der Kraftfahrzeuge mithalten. Die besagten Vorschriften wurden allerdings nicht an die neuen Herausforderungen des Fahrradverkehrs angepasst. Viel mehr kommt dem Fahrrad in der Verkehrsplanung eine untergeordnete Rolle zu.
Fahrradfreundliche Verkehrspolitik führt oftmals zur “Beschneidung” des Autoverkehrs und gilt somit als wirtschaftsschädlich. Zudem herrscht bei Autofahrer_innen viel zu oft noch das Prinzip “Freie Fahrt für freie Bürger”. Dies stellt eindeutig eine Kriegserklärung an alle dar, die dabei stören – also insbesondere an Fahrradfahrer_innen.
Dem Fahrrad wird in der Zukunft eine weitaus größere Bedeutung zukommen als in den letzten Dekaden. Gerade auch in Hinblick auf die Knappheit des Rohöls und die Notwendigkeit alternativer Transportmöglichkeiten.
Wir verstehen das Fahrrad aber als fortschritliches Bewegungsmittel und fordern gleiche Bedingungen für Fahrräder:
Keine Toleranz dem Autowahn.
Rücksicht gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmer_innen!
Gleiche Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer_innen!
ein ♥ für Kampfradler_innen!
http://kampfradler.blogsport.de/presse/
Wir sind Kampfradler_innen
Wir sagen: Ja! Wir sind tatsächlich Kampfradler_innen. Wir verstoßen gegen die Regeln. Wer das Fahrrad als Verkehrsmittel ernst nimmt und es als Ersatz für das Auto benutzen will hat kaum eine andere Wahl. Denn Fahrradfahrer_innen haben es nicht leicht. Wird einmal nicht kampagnenartig gegen Zweiräder und ihre Lenker_innen gehetzt, muss sich der_die Radler_in mit zugeparkten und löchrigen Fahrradwegen und aggressiv pöbelnden Autofahrer_innen auseindersetzen. Wie nervig – aber das ist noch lange nicht alles.“Krieg auf den Straßen”
Fahrradfahrer_innen sehen rot
Fahrräder werden trotz gegenteiliger Lippenbekenntnisse in der Verkehrplanung noch immer nachranging behandelt. Viele Ampeln sind sehr fahrradfeindlich geschaltet – mit Wartephasen, die keinem Auto zugemutet würden. An großen Kreuzungen ist es die Regel, dass Fußgänger_innen und Radfahrer_innen an drei verschiedenen Ampeln warten müssen, damit die Autos in alle Richtungen abbiegen können. Warum ist es nicht umgekehrt? Deshalb halten wir uns auch nur ungefähr an solche Ampelschaltungen. Verkehrplaner_innen die von uns verlangen, dass wir uns an solche Regeln halten, wünschen wir, dass sie 365 Tage im Jahr bei jedem Wetter an diesen Ampeln versauern, so wie sie es von uns verlangen.“Radwege” – häääh?
Es gibt zu viele schlechte Radwege, die teilweise so schmal sind, dass das Überholen nur durch Ausweichen auf die Fahrbahn, welche meist durch einen Bordstein abgetrennt ist, oder den Fußweg möglich ist. Auf Radwegen parkende oder haltende Kraftfahrzeuge verschärfen die Situation oftmals auf gefährliche Weise. Bei solchen Bedingungen ist das Radeln auf Lastenfahrrädern oder mit Kinderanhänger fast eine Unmöglichkeit.Wir sagen: Wer so etwas plant bzw. sich so rücksichtslos verhält, muss sich nicht wundern, wenn Radler_innen auf Fußwege oder qualitativ viel hochwertigere Straßen ausweichen. Allerdings sind die Straßen meist durch Bordsteine so abgetrennt, dass ein Ausweichen auf Fußwege sowohl von den Planer_innen, wie auch von Autofahrer_innen, gewollt scheint. Und wir fragen uns auch, welche Verkehrsplaner_innen – vor allem im ländlichen Raum – darauf kommen, dass Radwege nicht gerade sein müssen? Ständig soll bei einer Autohaltebucht oder einer einmündenden Straße nach links oder rechts umgeschwenkt werden. Wer so etwas plant, fährt nicht regelmäßig mit dem Rad und lädt quasi zum Regelverstoß ein.
Absteigen, bitte!
Den eigenen Drahtesel soll man ständig schieben. Sei es, weil auf Grund von Baustellen der Fußweg auf den Radweg verlegt wurde oder weil auf einmal ohne Kommentar ein Weihnachtsmarkt den Radweg blockiert. Statt den Radweg umzuleiten, beispielsweise auf die Straße, wird den Radler_innen zugemutet, abzusteigen und auf dem Fußweg das Rad zu schieben. Hauptsache, der motorisierte Verkehrsfluss wird nicht behindert.Blechkarossen
Gleichzeitig stellen wir fest, dass nicht nur mit Fahrrädern gegen die Regeln verstoßen wird: Regelmäßig werden Radwege als gute Gelegenheit zum “nur mal kurz halten” von Autos benutzt. Radfahrer_innen werden regelmäßig auf Radwegen an einmündenden Straßen von Autos geschnitten, ignoriert, unterschätzt und dann noch aggressiv angemacht, wenn sich jemand beschwert, weil sein_ihr Leben da gerade in Gefahr war. Usw. – die Liste ist lang. Wir stellen fest, dass von Fahrrädern verursachte Unfälle durchaus gefährlich sein können, jedoch die Gefährlichkeit der von Autos verursachten Unfälle massiv unterschreitet.Die für Radler_innen gemachten Verkehrsvorschriften kommen aus einer Zeit, in der die Menge und die Bedeutung von umherfahrenden Fahrrädern noch wesentlich geringer war. Inzwischen kann der Fahrradverkehr in einigen Städten vom Aufkommen her locker mit dem der Kraftfahrzeuge mithalten. Die besagten Vorschriften wurden allerdings nicht an die neuen Herausforderungen des Fahrradverkehrs angepasst. Viel mehr kommt dem Fahrrad in der Verkehrsplanung eine untergeordnete Rolle zu.
Fahrradfreundliche Verkehrspolitik führt oftmals zur “Beschneidung” des Autoverkehrs und gilt somit als wirtschaftsschädlich. Zudem herrscht bei Autofahrer_innen viel zu oft noch das Prinzip “Freie Fahrt für freie Bürger”. Dies stellt eindeutig eine Kriegserklärung an alle dar, die dabei stören – also insbesondere an Fahrradfahrer_innen.
Fahrrad – Verkehrsmittel der Zukunft
Wir finden es richtig und gut mit dem Rad zu fahren. Die immer größer werdenden urbanen Metropolen stoßen langsam an ihre verkehrsplanerischen Grenzen. Zu immens ist das Aufkommen an Blechkarossen. Diese beanspruchen vor allem viel Raum. Sei es wegen ihrer übertriebenen Größe, ihrer Geschwindigkeit oder ihrer Gefahr für Andere. Das Fahrrad hingegen ist nicht nur zutiefst umweldfreundlich, es ist bei seiner Benutzung auch viel gesünder, platzsparender, leichter erwerbbar für arme Menschen, leiser, geruchsneutraler, und und und…Dem Fahrrad wird in der Zukunft eine weitaus größere Bedeutung zukommen als in den letzten Dekaden. Gerade auch in Hinblick auf die Knappheit des Rohöls und die Notwendigkeit alternativer Transportmöglichkeiten.
Wir verstehen das Fahrrad aber als fortschritliches Bewegungsmittel und fordern gleiche Bedingungen für Fahrräder:
- Gleich viel Raum für alle Verkehrteilnehmer_innen: Autos, Busse/Bahnen, Fahrräder und Fußgänger_innen.
- Gleiche Ampelzeiten für Alle.
- Wenn getrennte Wege, dann in einer Qualität und Breite, die regulären Autofahrbahnen entspricht.
- Eine Verkehrplanung in der Fahrräder überall als gleichwertig aufgenommen werden – und dies sich auch in den Ausgaben der Verkehretats widerspiegelt.
- Einen Umgang vonr motorisierten Vekehrsteilnehmer_innen, der Fahrräder als gleichberechtigt und nicht als untergeordnet betrachtet.
Kampf dem Autowahn
Wir haben es satt, immer noch als Randerscheinung wahrgenommen zu werden. Wir wollen uns nicht den stinkenden Autos und LKWs unterordnen. So lange bessere Bedingungen nicht geschaffen werden, schaffen wir uns diese Bedingungen nach Möglichkeit eben selber. Dabei lassen wir uns das Pedalieren weder von Leuten, die anscheinend noch nie in ihrem Leben im Sattel saßen (Ramsauer), noch von irgendwelchen Polizeigewerkschafter_innen vermiesen.Keine Toleranz dem Autowahn.
Rücksicht gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmer_innen!
Gleiche Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer_innen!
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Heute vor zwei Jahren
Heute vor zwei Jahren bewundern wir das Bauwerk der Spätantike.
Wikipedia: Die Hagia Sophia (aus dem griechischen Ἁγία Σοφία „heilige Weisheit“, türkisch Ayasofya) oder Sophienkirche ist eine ehemalige byzantinische Kirche, spätere Moschee und heutiges Museum (Ayasofya Camii Müzesi, „Hagia-Sophia-Moschee-Museum“) in Eminönü, einem Stadtteil im europäischen Teil Istanbuls. Als Kuppelbasilika errichtet, setzte sie im 6. Jahrhundert n. Chr. neue architektonische Akzente. Die Hagia Sophia, das letzte große Bauwerk der Spätantike, war die Hauptkirche des Byzantinischen Reiches und religiöser Mittelpunkt der Orthodoxie und ist heute ein Wahrzeichen Istanbuls.
Als Krönungskirche der byzantinischen Kaiser (seit 641), als Kathedrale des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel und Ort wichtiger historischer Geschehnisse ist die Hagia Sophia in besonderer Weise mit der byzantinischen Geschichte verbunden. Ihr Bau und ihre Symbolkraft waren von außerordentlich hoher Bedeutung für die orthodoxe Christenheit und das Reich. Daher gilt sie den meisten Christen noch heute als großes Heiligtum. Mit der Eroberung Konstantinopels im Jahre 1453 durch die Osmanen wurden christliche Insignien, Inneneinrichtung, Dekorationen und Glocken der Hagia Sophia entfernt. Als Hauptmoschee der Osmanen adaptiert, stellten sich die Sultane des 16. und 17. Jahrhunderts mit bedeutenden architektonischen Rezeptionen der Hagia Sophia in die byzantinische Tradition (die berühmteste dieser Rezeptionen ist zum Beispiel die Sultan-Ahmed- oder Blaue Moschee).
Nach der Eroberung Konstantinopels durch die Osmanen entstand unter den neuen muslimischen Bewohnern im Laufe der Zeit eine Sage, welche als wahren Kern den durch Erdbeben bedingten problematischen Kuppelbau der Hagia Sophia zum Inhalt hatte. Diese Erzählung ist mündlich in mehreren Varianten überliefert. Zentraler Punkt ist der Versuch, das Gelingen des Kuppelbaus an den islamischen Religionsstifter Mohammed zu knüpfen. Dabei wird den Erbauern – je nach Erzählvariante mehr oder minder spektakulär – kundgetan, dass nur der in Arabien lebende Prophet der Muslime, Mohammed, solch einen Kuppelbau durch Wunderkraft vollenden könne. Daher werden Gesandte ausgeschickt, welche Mohammed aufsuchen sollen. Nur von Mohammed gesegneter Sand bzw. mekkanische Erde und Wasser könne die Kuppel zum Tragen bringen. In einigen Varianten weissagt Mohammed im Anschluss seinen Anhängern, dass er nicht den Christen helfen wolle, sondern die Hagia Sophia als künftige islamische Gebetsstätte sehe.
Eine islamische Legende behauptet, dass die Hagia Sophia auf einem Platz stehe, den der israelitische König Salomon in einem Gebet vorhergesagt habe.[25] Da sich der Islam als einzig wahrer Erfüller des jüdisch-christlichen Monotheismus versteht, wird die angebliche jüdische Weissagung in dieser Legende zum Hinweis für die Muslime, den Platz der Hagia Sophia als für sie bestimmt anzusehen.
Samstag, 6. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Heute vor zwei Jahren erleben wir die Stelle, durch die der russische Ölexport in die Weltmeere geht.
Heute sehen wir dazu eine interessante arte-Sendung.
Freitag, 5. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
Heute vor zwei Jahren erreichen wir den Bosporus (griechisch Βόσπορος „Rinderfurt“, von βοῦς boũs „Rind, Ochse“ und πόρος póros „Weg, Furt“; türkisch Boğaz „Schlund“, bzw. Karadeniz Boğazı für „Schlund des Schwarzen Meeres“; veraltet „Straße von Konstantinopel“).
Donnerstag, 4. Oktober 2012
Heute vor zwei Jahren
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