Samstag, 20. Oktober 2012

Heute vor zwei JAhren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu





 Heute vor zwei JAhren gibt es in der Moschee Platz zum Kochen.

 

Heute schreibt das Auswärtige Amt zu Tadschikistan


Sicherheitslage im Pamirgebiet, Hauptstadt Chorog und Umgebung 
Die Regierung der Republik Tadschikistan erteilt nach Ende der Operationen von Sicherheitskräften der Regierung im Autonomen Gebiet Berg-Badachschan (GBAO) nunmehr wieder Genehmigung für Reisen in die Region. Das Auswärtige Amt rät bei Reisen in die GBAO-Region zu erhöhter Aufmerksamkeit.

Von September bis März ist in den höheren Lagen zunächst mit heftigen Schneefällen zu rechnen, welche zu Straßensperrungen und unpassierbaren Pässen führen können. Davon sind regelmäßig auch die Hauptverkehrswege betroffen. Bei einsetzendem Tauwetter im Frühjahr besteht eine erhöhte Gefahr von Schnee- und Schlammlawinen, wodurch Überlandfahrten zu einem großen Risiko werden können.
Terrorismus
An der Grenze zu Afghanistan kommt es vereinzelt zu Schusswechseln zwischen afghanischen Drogenschmugglern und tadschikischen Vertretern der Grenztruppen und der Drogenkontrollbehörde. Ausländer sind von solchen Aktionen normalerweise nicht betroffen.
Fahrten nahe der Grenze zu Afghanistan sollten jedoch nur nach vorheriger Information über die aktuelle Sicherheitslage und unter größtmöglicher Umsicht durchgeführt werden.
Das Risiko terroristischer Anschläge auch auf westliche Einrichtungen erscheint derzeit weiterhin gering, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher weiterhin zur Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen.
In den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan gibt es islamische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung.
Reisen über Land
Bei Reisen muss in jedem Fall beachtet werden, dass es an der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog zwischen Kalaikum und Khorog beiderseits der Straße Minenfelder gibt, die nicht immer gut markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan und in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich Minenfelder. Auch gab es vereinzelt Berichte über Raub-Übergriffe auf unter anderem zivile Fahrzeuge, die Strecken nahe der afghanischen Grenze befahren haben. Derartige Fahrten sollten, wenn überhaupt, nur mit größtmöglicher Vor- und Umsicht durchgeführt werden. Auf den im nachstehenden Abschnitt befindlichen Hinweis betreffend die Vermeidung von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird hingewiesen. 
Bei Wintereinbruch sind viele Pässe nicht mehr befahrbar und daher gesperrt. Reisende über Land sind angehalten, sich tagesaktuell über die jeweilige Verkehrssituation auf vorgesehenen Strecken zu informieren. 

Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse abgeraten. Bei Überlandfahrten sollte grundsätzlich davon abgesehen werden, die üblichen öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, da diese in sehr schlechtem technischen Zustand sind.
Angesichts unzureichender bzw. fehlender ärztlicher Versorgung sollten sich Reisende über ein generell erhöhtes Reiserisiko im Falle einer Notlage bewusst sein. Auch einfache Unfallhilfe ist oft nicht gewährleistet. Besonders bei Notfällen im Zusammenhang mit Bergwanderungen ist eine schnelle Hilfe oft nicht möglich, da ein erheblicher Teil der zahlreichen bei Bergsteigern und Wanderern beliebten Strecken auch nicht per Hubschrauber erreichbar ist und die Kommunikationsmöglichkeiten wegen des nur zum Teil funktionierenden Mobiltelefonempfangs sehr eingeschränkt sind.
Tadschikistan ist Erdbebengebiet. Im Falle entsprechender Erdbeben kann nicht mit angemessenem Katastrophenschutz gerechnet werden.
Grundsätzlich ist jeder Reisende gehalten, sich tagesaktuell über die Sicherheitslage an seinem jeweiligen Zielort und entlang der Reiseroute zu informieren.


Freitag, 19. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu





Heute vor zwei Jahren geraten wir in ein Unwetter.




Heute lesen wir erschreckende Nachrichten aus JApan.





Donnerstag, 18. Oktober 2012

heute vor zwei Jahren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu





 Heute vor zwei Jahren kommen wir in eine Mondlandschaft.

Mittwoch, 17. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu





Heute vor zwei Jahren quälen wir uns über unglaubliche Steigungen.






Dienstag, 16. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu










Heute vor zwei Jahren kämpfen wir mit unsäglichen Steigungen und Rollsplitt.

 

Montag, 15. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu





Heute vor zwei Jahren genießen wir die gefaßten Quellen im Osmanischen Reich.

Sonntag, 14. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren



Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu








Heute vor zwei Jahren beginnen wir via Internet, das Visum für den Iran zu beantragen und scheitern am Hochladen der Dokumente.



Heute schreibt das Auswärtige Amt zu Georgien:

Die Lage in Georgien ist – mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien - insgesamt ruhig.
Während eine Einreise über Land z.B. über die Türkei problemlos erfolgen kann, ist der Reiseverkehr über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien für Ausländer nur erschwert möglich oder gar völlig unterbrochen.
Der Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der M3 („Georgische Heerstraße“) konnte von 2006 bis 2011 nur von georgischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen der GUS-Staaten genutzt werden, ist inzwischen aber auch für den internationalen Reiseverkehr wieder geöffnet. Dennoch können Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Vor allem aber ist hierbei die Sicherheitslage im Nordkaukasus zu beachten: Von Reisen dort wird dringend abgeraten (siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation).
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird seitens der georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet (siehe unten).
1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen 
Beide Gebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der Regierung in Tiflis. In den Gebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert.
Die Situation in den Konfliktregionen kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das Georgische Außenministerium (www.mfa.gov.ge) und das Ministerium für Reintegration ().
Abchasien:
Von Reisen nach Abchasien wird grundsätzlich abgeraten. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze, wird unbedingt empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung des georgischen Außenministeriums einzuholen.
Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter der Kontrolle der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu Zwischenfällen. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in  bzw. aus dem Gebiet heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete“ über die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht möglich – es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Ein ungenehmigter Grenzübertritt (z. B. am Grenzübergang Psou) wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/Georgien eingereist wurde.
Südossetien:
Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt. Für eine Einreise in die Region sollte die Zustimmung des georgischen Außenministeriums eingeholt werden.
Das Gebiet Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Lage in Südossetien ist weiterhin prekär und unübersichtlich. Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des Waffenstillstandes nach dem Krieg 2008 kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Südossetien noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war.
Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus (Roki-Tunnel) ist über die russisch-georgische Grenze nicht möglich. Ein Grenzübertritt wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte.
2. Sicherheit im übrigen Georgien
Die Lage im übrigen Georgien ist insgesamt ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Südossetien vorbei führt, bestehen keine Bedenken. Ebenso gibt es keine Bedenken gegen die Nutzung der sogenannten „Alten Georgischen Heerstrasse“(M3), die ebenfalls nahe an Südossetien vorbei auch in das Skigebiet Gudauri führt.
In der Vergangenheit vereinzelt erfolgte oder verhinderte Sprengstoffanschläge in Vororten von Tiflis gebieten besondere Vorsicht.
Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Georgien liegt in einer Region seismischer Aktivität. Ein Erdbeben in Tiflis forderte im Jahr 2002 fünf Todesopfer; ein Erdbeben ca. 150 km von Tiflis entfernt erreichte im Jahr 2009 den Wert 6,2 auf der Richter-Skala.

Samstag, 13. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu





Heute vor zwei Jahren versinken wir im Schlamm.



Heute wird der EU der Friedensnobelpreis verliehen. Wir sind ja bewußt unter EU-Flagge gefahren und waren ganz erstaunt, daß bei Rückkehr im Oktober 2011 die EU plötzlich durch die Schuldenkrise diskreditiert war. Heute freuen wir uns über die Entscheidung.

Freitag, 12. Oktober 2012

Heute vor zwei JAhren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu





Heute vor zwei JAhren werden wir in Nicäa von einem Reiseradler nach Ankara eingeladen.

Wikipedia
Das Erste Konzil von Nicäa wurde vom römischen Kaiser Konstantin I. im Jahr 325 in der kleinen Stadt Nicäa (heute İznik, Türkei) bei Konstantinopel (heute Istanbul) einberufen, um den in Alexandria ausgebrochenen Streit über den Arianismus zu schlichten. Teilnehmer waren zwischen 200 und 318 Bischöfe, die fast alle aus dem Osten des Reiches kamen, damit der Streit um das Wesen Jesu und die Trinität beendet werde, da Konstantin das Christentum als stabilisierenden Faktor seines Kaisertums zu benutzen gedachte. Das Konzil endete mit dem (vorläufigen) Sieg der Gegner des Arianismus und der Formulierung des nicänischen Glaubensbekenntnisses, obwohl die arianischen Bischöfe in der Mehrzahl waren. Aber als der Kaiser die Diskussion damit beendete, dass „der Sohn eines Wesens mit dem Vater“ sei, gaben alle Bischöfe, die anderer Meinung gewesen waren, dem Wort des Kaisers, der sich als „Bischof der Bischöfe“ bezeichnete, nach.
Die Kanones des Konzils sind die ersten Lehrentscheidungen der christlichen Gesamtkirche, die allein durch die gemeinsamen Unterschriften von über 300 Bischöfen aus dem gesamten damaligen Verbreitungsgebiet des Christentums eine weit höhere Bedeutung hatten, als die bisherigen Entscheide einzelner Bischöfe oder lokaler Bischofsversammlungen. Durch die Autorität des Kaisers, der das Konzil einberufen hatte, wurden sie für die gesamte Kirche im Reich verpflichtend.
In der Kirchengeschichte wird das Konzil von Nicäa als das erste ökumenische Konzil gezählt und als einer der wesentlichen Bezugspunkte der Kirchengeschichte angesehen, so dass die Geschichte der Alten Kirche oft in vor-nicänische und nach-nicänische Theologie eingeteilt wird. Die kirchenhistorische Bedeutung des Konzils kristallisierte sich jedoch erst im Verlauf des vierten Jahrhunderts heraus, und die Beschlüsse des Konzils wurden nach dem Tod Konstantins 337 vielfach in Frage gestellt, bevor sie 381 durch das erste Konzil von Konstantinopel bestätigt wurden.
Der Gedenktag für das Erste Konzil von Nicäa ist in der Lutherischen Kirche - Missouri-Synode der 12. Juni. In der orthodoxen Kirche wird es am sechsten Sonntag nach Ostern gefeiert.

Heute sehen wir einen erschreckenden Bericht über Mutationen in Japan.

Donnerstag, 11. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu





Heute vor zwei Jahren: Wir sind in Asien! 


Mittwoch, 10. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu






Heute vor zwei Jahren besuchen wir den Ort desKonzils und erleben Gentrifizierung.





Wikipedia:
Das Erste Konzil von Konstantinopel (das 2. ökumenische Konzil) wurde von Kaiser Theodosius im Jahre 381 einberufen, um den seit 325 andauernden Streit und die drohende Glaubensspaltung zwischen Trinitariern und Arianern zu lösen.
Das so genannte erste Konzil von Konstantinopel, das als das zweite ökumenische Konzil gilt, fand 381 unter der Herrschaft des Kaisers Theodosius I. statt, welcher im Inneren das Christentum zur Staatsreligion erhob und Gesetze gegen das Heidentum und insbesondere gegen christliche Häresien erließ. De facto handelte es sich eigentlich um eine Synode der oströmischen Bischöfe, der Bischof von Rom war nicht geladen und hatte auch keine Legaten entsandt. Dennoch wurde die Durchsetzung der Trinitätslehre fundamental positioniert und dabei die endgültige Form des Nicänisch-konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses festgesetzt. Es nahmen insgesamt 150 Bischöfe teil.
Es wurde endgültig über den Arianischen Streit entschieden. Des Weiteren wurde die Infragestellung der Gottheit des Heiligen Geistes durch Macedonius I. und die Macedonianer beantwortet, indem man die wahre Gottheit des Heiligen Geistes klar herausstellte. Ihm sollte fortan gleiche Verehrung zukommen, wie sie auch dem Vater und dem Sohn zukommen.
Die Erklärung des Kaisers Theodosius erläuterte, als wahrer Christ gelte nur, wer in der Religion lebe, die der Apostel Petrus den Römern überliefert habe und zu der sich der damalige Papst Damasus sowie der damalige Bischof von Alexandria, Petros, bekennen würden; daher gelte, „dass wir also an die eine Gottheit des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes bei gleicher Majestät und heiliger Dreifaltigkeit glauben.“ Alle anderen, die diesem Dogma nicht zustimmen wollten, sollten als Häretiker gelten.
Das so genannte „Athanasische Glaubensbekenntnis“, welches die Lehre der Trinität in prägnanter Form ausdrückt, ist noch heute in der römisch-katholischen und in anderen Kirchen gültig. Darin wird erklärt: „Gottes Sohn ist wahrer Gott und wahrer Mensch.“ „Er ist leidensunfähig und unsterblich in der Gottheit“, aber in der Menschheit ... ist er gestorben und wurde begraben.“ „Wir glauben auch an den Heiligen Geist, der vollkommener und wahrer Gott ist. Wer aber selig werden will, muss dies von der heiligsten Dreifaltigkeit glauben“. („Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung“, Neuner/Roos)
Bereits vor dem Konzil wurde am 27. Februar 380 in Thessaloniki das Dreikaiseredikt „Cunctos populos“ von den römischen Kaisern Theodosius I., Gratian und Valentinian II. verabschiedet. Es beendete die nominelle Religionsfreiheit des 4. Jahrhunderts. Das Edikt richtete sich formell an die Bevölkerung Konstantinopels, wurde aber an das gesamte Reichsvolk gerichtet. Inhaltlich wird der (römisch-alexandrinische) Glaube an die Dreieinigkeit Gottes zur verbindlichen Staatsreligion, was davon abweicht, zur Häresie mit den entsprechenden Konsequenzen erklärt, die vorerst zu Verbannungen und Kirchenschließungen führten. Die erste Todesstrafe wurde 385 in Trier verhängt. Gleichwohl wurde das Edikt nie aufgehoben, sondern bildete eine Rechtsgrundlage für das im 13. Jahrhundert ins Leben gerufene Amt der Inquisition.
Im Dekret, das Kaiser Theodosius nach dem Konzil von 381 erließ, verkündete er: „So glauben wir, gemäß der Lehre der Apostel und des Evangeliums, an die alleinige Göttlichkeit des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes unter Annahme gleicher Hoheit und liebevoller Dreieinigkeit. Alle, die diesem Glauben anhängen, sollen nach unserem Befehle den Namen allgemeine (gr.: katholische) Christen tragen.“ Alle Außenseiter, die dem trinitarischen Bekenntnis nicht zustimmten, wurden vom Kaiser als Ketzer bezeichnet. Im selben Dekret kündigte er ihnen drakonische Maßnahmen an: „Die Übrigen, wahnwitzig und geistesgestört wie sie sind, sollen die Schmach ihres häretischen Glaubens tragen. Ihre Versammlungsorte sollen nicht Kirchen heißen. Sie sollen vor allem die göttliche Strafe, dann aber auch die Strafe unserer Ungnade erleiden, die wir nach Gottes Willen ihnen erweisen wollen." (Kirchengeschichte 1955)

Dienstag, 9. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu





 Heute vor zwei Jahren kaufen wir keine Gewürze, wo türkische Frauen keine Gewürze kaufen.

Montag, 8. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu







Heute vor zwei Jahren frieren wir in der ungeheizten Jugendherberge und schauen dem Dauerregen zu.


Sonntag, 7. Oktober 2012

“Krieg auf den Stra­ßen”

Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Ram­sau­er spricht von einer Ver­ro­hung der Rad­fah­rer_in­nen auf den Stra­ßen und von “Kampf­rad­lern”. Die Ge­werk­schaft der Po­li­zei for­dert här­te­re Stra­fen bei Ver­kehrs­de­lik­ten mit dem Rad.

Wir sind Kampf­rad­ler_in­nen

Wir sagen: Ja! Wir sind tat­säch­lich Kampf­rad­ler_in­nen. Wir ver­sto­ßen gegen die Re­geln. Wer das Fahr­rad als Ver­kehrs­mit­tel ernst nimmt und es als Er­satz für das Auto be­nut­zen will hat kaum eine an­de­re Wahl. Denn Fahr­rad­fah­rer_in­nen haben es nicht leicht. Wird ein­mal nicht kam­pa­gnen­ar­tig gegen Zwei­rä­der und ihre Len­ker_in­nen ge­hetzt, muss sich der_­die Rad­ler_in mit zu­ge­park­ten und löch­ri­gen Fahr­rad­we­gen und ag­gres­siv pö­beln­den Au­to­fah­rer_in­nen aus­ein­der­set­zen. Wie ner­vig – aber das ist noch lange nicht alles.


“Krieg auf den Stra­ßen”

Fahr­rad­fah­rer_in­nen sehen rot

Fahr­rä­der wer­den trotz ge­gen­tei­li­ger Lip­pen­be­kennt­nis­se in der Ver­kehr­pla­nung noch immer nach­ran­ging be­han­delt. Viele Am­peln sind sehr fahr­rad­feind­lich ge­schal­tet – mit War­te­pha­sen, die kei­nem Auto zu­ge­mu­tet wür­den. An gro­ßen Kreu­zun­gen ist es die Regel, dass Fuß­gän­ger_in­nen und Rad­fah­rer_in­nen an drei ver­schie­de­nen Am­peln war­ten müs­sen, damit die Autos in alle Rich­tun­gen ab­bie­gen kön­nen. Warum ist es nicht um­ge­kehrt? Des­halb hal­ten wir uns auch nur un­ge­fähr an sol­che Am­pel­schal­tun­gen. Ver­kehr­pla­ner_in­nen die von uns ver­lan­gen, dass wir uns an sol­che Re­geln hal­ten, wün­schen wir, dass sie 365 Tage im Jahr bei jedem Wet­ter an die­sen Am­peln ver­sau­ern, so wie sie es von uns ver­lan­gen.

“Rad­we­ge” – häääh?

Es gibt zu viele schlech­te Rad­we­ge, die teil­wei­se so schmal sind, dass das Über­ho­len nur durch Aus­wei­chen auf die Fahr­bahn, wel­che meist durch einen Bord­stein ab­ge­trennt ist, oder den Fuß­weg mög­lich ist. Auf Rad­we­gen par­ken­de oder hal­ten­de Kraft­fahr­zeu­ge ver­schär­fen die Si­tua­ti­on oft­mals auf ge­fähr­li­che Weise. Bei sol­chen Be­din­gun­gen ist das Ra­deln auf Las­ten­fahr­rä­dern oder mit Kin­der­an­hän­ger fast eine Un­mög­lich­keit.
Wir sagen: Wer so etwas plant bzw. sich so rück­sichts­los ver­hält, muss sich nicht wun­dern, wenn Rad­ler_in­nen auf Fuß­we­ge oder qua­li­ta­tiv viel hoch­wer­ti­ge­re Stra­ßen aus­wei­chen. Al­ler­dings sind die Stra­ßen meist durch Bord­stei­ne so ab­ge­trennt, dass ein Aus­wei­chen auf Fuß­we­ge so­wohl von den Pla­ner_in­nen, wie auch von Au­to­fah­rer_in­nen, ge­wollt scheint. Und wir fra­gen uns auch, wel­che Ver­kehrs­pla­ner_in­nen – vor allem im länd­li­chen Raum – dar­auf kom­men, dass Rad­we­ge nicht ge­ra­de sein müs­sen? Stän­dig soll bei einer Au­to­hal­te­bucht oder einer ein­mün­den­den Stra­ße nach links oder rechts um­ge­schwenkt wer­den. Wer so etwas plant, fährt nicht re­gel­mä­ßig mit dem Rad und lädt quasi zum Re­gel­ver­stoß ein.

Ab­stei­gen, bitte!

Den ei­ge­nen Drah­te­sel soll man stän­dig schie­ben. Sei es, weil auf Grund von Bau­stel­len der Fuß­weg auf den Rad­weg ver­legt wurde oder weil auf ein­mal ohne Kom­men­tar ein Weih­nachts­markt den Rad­weg blo­ckiert. Statt den Rad­weg um­zu­lei­ten, bei­spiels­wei­se auf die Stra­ße, wird den Rad­ler_in­nen zu­ge­mu­tet, ab­zu­stei­gen und auf dem Fuß­weg das Rad zu schie­ben. Haupt­sa­che, der mo­to­ri­sier­te Ver­kehrs­fluss wird nicht be­hin­dert.

Blech­ka­ros­sen

Gleich­zei­tig stel­len wir fest, dass nicht nur mit Fahr­rä­dern gegen die Re­geln ver­sto­ßen wird: Re­gel­mä­ßig wer­den Rad­we­ge als gute Ge­le­gen­heit zum “nur mal kurz hal­ten” von Autos be­nutzt. Rad­fah­rer_in­nen wer­den re­gel­mä­ßig auf Rad­we­gen an ein­mün­den­den Stra­ßen von Autos ge­schnit­ten, igno­riert, un­ter­schätzt und dann noch ag­gres­siv an­ge­macht, wenn sich je­mand be­schwert, weil sein_ihr Leben da ge­ra­de in Ge­fahr war. Usw. – die Liste ist lang. Wir stel­len fest, dass von Fahr­rä­dern ver­ur­sach­te Un­fäl­le durch­aus ge­fähr­lich sein kön­nen, je­doch die Ge­fähr­lich­keit der von Autos ver­ur­sach­ten Un­fäl­le mas­siv un­ter­schrei­tet.
Die für Rad­ler_in­nen ge­mach­ten Ver­kehrs­vor­schrif­ten kom­men aus einer Zeit, in der die Menge und die Be­deu­tung von um­her­fah­ren­den Fahr­rä­dern noch we­sent­lich ge­rin­ger war. In­zwi­schen kann der Fahr­rad­ver­kehr in ei­ni­gen Städ­ten vom Auf­kom­men her lo­cker mit dem der Kraft­fahr­zeu­ge mit­hal­ten. Die be­sag­ten Vor­schrif­ten wur­den al­ler­dings nicht an die neuen Her­aus­for­de­run­gen des Fahr­rad­ver­kehrs an­ge­passt. Viel mehr kommt dem Fahr­rad in der Ver­kehrs­pla­nung eine un­ter­ge­ord­ne­te Rolle zu.
Fahr­rad­freund­li­che Ver­kehrs­po­li­tik führt oft­mals zur “Be­schnei­dung” des Au­to­ver­kehrs und gilt somit als wirt­schafts­schäd­lich. Zudem herrscht bei Au­to­fah­rer_in­nen viel zu oft noch das Prin­zip “Freie Fahrt für freie Bür­ger”. Dies stellt ein­deu­tig eine Kriegs­er­klä­rung an alle dar, die dabei stö­ren – also ins­be­son­de­re an Fahr­rad­fah­rer_in­nen.

Fahr­rad – Ver­kehrs­mit­tel der Zu­kunft

Wir fin­den es rich­tig und gut mit dem Rad zu fah­ren. Die immer grö­ßer wer­den­den ur­ba­nen Me­tro­po­len sto­ßen lang­sam an ihre ver­kehrs­pla­ne­ri­schen Gren­zen. Zu im­mens ist das Auf­kom­men an Blech­ka­ros­sen. Diese be­an­spru­chen vor allem viel Raum. Sei es wegen ihrer über­trie­be­nen Größe, ihrer Ge­schwin­dig­keit oder ihrer Ge­fahr für An­de­re. Das Fahr­rad hin­ge­gen ist nicht nur zu­tiefst um­weld­freund­lich, es ist bei sei­ner Be­nut­zung auch viel ge­sün­der, platz­spa­ren­der, leich­ter er­werb­bar für arme Men­schen, lei­ser, ge­ruchs­neu­tra­ler, und und und…
Dem Fahr­rad wird in der Zu­kunft eine weit­aus grö­ße­re Be­deu­tung zu­kom­men als in den letz­ten De­ka­den. Ge­ra­de auch in Hin­blick auf die Knapp­heit des Roh­öls und die Not­wen­dig­keit al­ter­na­ti­ver Trans­port­mög­lich­kei­ten.
Wir ver­ste­hen das Fahr­rad aber als fort­schrit­li­ches Be­we­gungs­mit­tel und for­dern glei­che Be­din­gun­gen für Fahr­rä­der:
  • Gleich viel Raum für alle Ver­kehr­teil­neh­mer_in­nen: Autos, Busse/Bah­nen, Fahr­rä­der und Fuß­gän­ger_in­nen.
  • Glei­che Am­pel­zei­ten für Alle.
  • Wenn ge­trenn­te Wege, dann in einer Qua­li­tät und Brei­te, die re­gu­lä­ren Au­to­fahr­bah­nen ent­spricht.
  • Eine Ver­kehr­pla­nung in der Fahr­rä­der über­all als gleich­wer­tig auf­ge­nom­men wer­den – und dies sich auch in den Aus­ga­ben der Ver­kehr­etats wi­der­spie­gelt.
  • Einen Um­gang vonr mo­to­ri­sier­ten Vekehrs­teil­neh­mer_in­nen, der Fahr­rä­der als gleich­be­rech­tigt und nicht als un­ter­ge­ord­net be­trach­tet.

Kampf dem Au­to­wahn

Wir haben es satt, immer noch als Rand­er­schei­nung wahr­ge­nom­men zu wer­den. Wir wol­len uns nicht den stin­ken­den Autos und LKWs un­ter­ord­nen. So lange bes­se­re Be­din­gun­gen nicht ge­schaf­fen wer­den, schaf­fen wir uns diese Be­din­gun­gen nach Mög­lich­keit eben sel­ber. Dabei las­sen wir uns das Pe­da­lie­ren weder von Leu­ten, die an­schei­nend noch nie in ihrem Leben im Sat­tel saßen (Ram­sau­er), noch von ir­gend­wel­chen Po­li­zei­ge­werk­schaf­ter_in­nen ver­mie­sen.
Keine To­le­ranz dem Au­to­wahn.
Rück­sicht ge­gen­über schwä­che­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer_in­nen!
Glei­che Be­din­gun­gen für alle Ver­kehrs­teil­neh­mer_in­nen!

ein ♥ für Kampf­rad­ler_in­nen!

http://kampfradler.blogsport.de/presse/

Heute vor zwei Jahren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu





 Heute vor zwei Jahren bewundern wir das Bauwerk der Spätantike.



Wikipedia: Die Hagia Sophia (aus dem griechischen Ἁγία Σοφία „heilige Weisheit“, türkisch Ayasofya) oder Sophienkirche ist eine ehemalige byzantinische Kirche, spätere Moschee und heutiges Museum (Ayasofya Camii Müzesi, „Hagia-Sophia-Moschee-Museum“) in Eminönü, einem Stadtteil im europäischen Teil Istanbuls. Als Kuppelbasilika errichtet, setzte sie im 6. Jahrhundert n. Chr. neue architektonische Akzente. Die Hagia Sophia, das letzte große Bauwerk der Spätantike, war die Hauptkirche des Byzantinischen Reiches und religiöser Mittelpunkt der Orthodoxie und ist heute ein Wahrzeichen Istanbuls.
Als Krönungskirche der byzantinischen Kaiser (seit 641), als Kathedrale des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel und Ort wichtiger historischer Geschehnisse ist die Hagia Sophia in besonderer Weise mit der byzantinischen Geschichte verbunden. Ihr Bau und ihre Symbolkraft waren von außerordentlich hoher Bedeutung für die orthodoxe Christenheit und das Reich. Daher gilt sie den meisten Christen noch heute als großes Heiligtum. Mit der Eroberung Konstantinopels im Jahre 1453 durch die Osmanen wurden christliche Insignien, Inneneinrichtung, Dekorationen und Glocken der Hagia Sophia entfernt. Als Hauptmoschee der Osmanen adaptiert, stellten sich die Sultane des 16. und 17. Jahrhunderts mit bedeutenden architektonischen Rezeptionen der Hagia Sophia in die byzantinische Tradition (die berühmteste dieser Rezeptionen ist zum Beispiel die Sultan-Ahmed- oder Blaue Moschee).
Nach der Eroberung Konstantinopels durch die Osmanen entstand unter den neuen muslimischen Bewohnern im Laufe der Zeit eine Sage, welche als wahren Kern den durch Erdbeben bedingten problematischen Kuppelbau der Hagia Sophia zum Inhalt hatte. Diese Erzählung ist mündlich in mehreren Varianten überliefert. Zentraler Punkt ist der Versuch, das Gelingen des Kuppelbaus an den islamischen Religionsstifter Mohammed zu knüpfen. Dabei wird den Erbauern – je nach Erzählvariante mehr oder minder spektakulär – kundgetan, dass nur der in Arabien lebende Prophet der Muslime, Mohammed, solch einen Kuppelbau durch Wunderkraft vollenden könne. Daher werden Gesandte ausgeschickt, welche Mohammed aufsuchen sollen. Nur von Mohammed gesegneter Sand bzw. mekkanische Erde und Wasser könne die Kuppel zum Tragen bringen. In einigen Varianten weissagt Mohammed im Anschluss seinen Anhängern, dass er nicht den Christen helfen wolle, sondern die Hagia Sophia als künftige islamische Gebetsstätte sehe.
Eine islamische Legende behauptet, dass die Hagia Sophia auf einem Platz stehe, den der israelitische König Salomon in einem Gebet vorhergesagt habe.[25] Da sich der Islam als einzig wahrer Erfüller des jüdisch-christlichen Monotheismus versteht, wird die angebliche jüdische Weissagung in dieser Legende zum Hinweis für die Muslime, den Platz der Hagia Sophia als für sie bestimmt anzusehen.

Samstag, 6. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu





 Heute vor zwei Jahren erleben wir die Stelle, durch die der russische Ölexport in die Weltmeere geht.

Heute sehen wir dazu eine interessante arte-Sendung.


Freitag, 5. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu





Heute vor zwei Jahren   erreichen wir den  Bosporus (griechisch Βόσπορος „Rinderfurt“, von βοῦς boũs „Rind, Ochse“ und πόρος póros „Weg, Furt“; türkisch Boğaz „Schlund“, bzw. Karadeniz Boğazı für „Schlund des Schwarzen Meeres“; veraltet „Straße von Konstantinopel“).

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu










Heute vor zwei Jahren kämpfen wir uns durch den Verkehr.



Mittwoch, 3. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu





 Heute vor zwei Jahren kommen wir zum Marmarameer (türkisch Marmara denizi, in der Antike Propontis).

Dienstag, 2. Oktober 2012

Heute vor zwei Jahren


Hier geht´s zu unserer Homepage
www.silkroad-project.eu





Heute vor zwei Jahren hören wir erstmals den Muezzin per Telefon.

Heute schreibt das Auswärtige Amt zu Kirgisistan:

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum 
Seit dem 27.07.2012 ist für die Einreise nach Kirgisistan für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum mehr erforderlich.
Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich.
Der Personalausweis genügt zur Einreise nicht. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Bei jeder Einreise werden Einreisestempel erteilt, die bei Ausreise kontrolliert werden.
Ab dem 61. Tag besteht die Verpflichtung zur polizeilichen Registrierung. Zuständige kirgisische Behörde ist das sogenannte 'OWIR' bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle.
Für die Weiterreise nach oder durch Usbekistan oder Kasachstan ist grundsätzlich ein gültiges usbekisches bzw. kasachisches Einreisevisum (auch Transitvisum) erforderlich.